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Optantenvertrag

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Der Optantenvertrag wurde am 11. Januar 1907 zwischen Dänemark und Deutschland geschlossen.

Er besagt, dass Kinder dänischer Eltern, die vor 1898 in Südjütland (Sønderjylland) bzw. Nordschleswig (Nordslesvig) geboren sind, entscheiden können, ob sie die dänische oder die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen.

Im Gegenzug erkannte Dänemark den Verlauf des Flusses Königsau als Grenze an und verzichtete auf die Bestimmung des Prager Friedens von 1866, in dem Dänemark (in Paragraf 5, Artikel 5) eine Volksabstimmung in Schleswig versprochen wurde.

siehe auch: Nordschleswig (Geschichte)

Literatur

  • Dieter Gosewinkel: Einbürgern und ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 150), Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, darin Kapitel V.2: Optionen in Elsaß-Lothringen und Nordschleswig, S. 191–210.