Bundesautobahn
Bundesautobahnen sind Bundesfernstraßen, die laut Bundesfernstraßengesetz (FStrG) nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben.
Bundesautobahnen sind in der Regel auch als Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgeschildert; ihre Eigenschaft als Bundesautobahn erhält eine Straße jedoch durch den formalen Akt der Widmung. Abweichungen gibt es beispielsweise bei Strecken, bei denen bisher nur eine Richtungsfahrbahn fertiggestellt werden konnte und die daher vorübergehend wie eine Bundesstraße beschildert wurden.
Maut
Für LKW wird schon seit den 90er Jahren eine Maut mittels Vignette (ähnlich wie beispielsweise in Österreich oder der Schweiz für PKW) erhoben. Seit dem 31. August 2003 gilt auf deutschen Bundesautobahnen eine streckenabhängige Maut für Lastkraftwagen über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Da das neu entwickelte Abrechnungssystem Toll Collect jedoch zum Starttermin noch nicht einsatzbereit war, wurde zunächst noch keine Maut erhoben. Obwohl am 17. Februar 2004 die Verträge mit Toll Collect vom Bundesverkehrsministerium gekündigt wurden, startete am 1. Januar 2005 nun doch das satellitengestützte Mautsystem.
Die Mautpflicht knüpft an die Eigenschaft der Straße als Bundesautobahn an. Dies führt dazu, dass einige blau beschilderte Straßen, die jedoch nicht als Bundesautobahn gewidmet sind, nicht mautpflichtig sind. Umgekehrt unterliegen einige gelb beschilderte Straßen der Mautpflicht; diese werden mit dem neuen Zeichen 390 (Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz) gekennzeichnet
Siehe: Straßensystem in Deutschland, Autobahn (StVO)