Diskussion:Danzig
Ich kenn mich im zweiten Absatz nicht ganz aus. Was ist genau der Unterschied zwischen Selbstbestimmungsrecht und freier Stadt? Ist hier Selbstbestimmungsrecht unter deutscher Oberherrschaft gemeint? Und was ist anders als bei Eupen-Malmedy? So, wie ich das verstehe, ist doch beides Deutschland abgesprochen werden. Danke schon jetzt für eine Aufklärung. --Hunne 17:52, 28. Nov 2002 (CET)
- Das Selbstbestimmungsrecht war eine Idee des Präsidenten Wilson. Er trat dafür ein, dass in den einzelnen Gebieten Abstimmungen über die Zugehörigkeit zu einer Nation durchgeführt werden sollten. Dieser Forderung wurde allerdings im Versailler Vertrag nicht komplett entsprochen. Elsaß-Lothringen fiel ohne Abstimmung an Frankreich, ebenso auch der sogen. polnische Korridor inkl. der Stadt Posen. Danzig fiel zu keinem Staat, sondern wurde freie Stadt unter dem Protektorat des Völkerbunds. In Eupen-Malmedy, Oberschlesien, dem Saarland und Ostpreußen fanden Abstimmungen statt.
- Den obigen Text kann man eigentlich auch für einen neuen Eintrag zum Thema Selbstbestimmungsrecht benutzen. *gg* -- Benedikt 19:55, 28. Nov 2002 (CET)
Danke, jetzt kenn ich mich aus. Warum denn nicht einen Artikel zum Selbstbestimmungsrecht. Da können dann auch die Sachen rein, die jetzt bei meiner Umformulierung verloren gegangen sind. --Hunne 23:52, 28. Nov 2002 (CET)
Dieser Status dient den Nationalsozialisten als Vorwand, in der deutschen Bevölkerung Ressentiments gegen Polen zu schüren.
Das Postwesen, der Hafen und der Zoll wurden Polen 'gegeben', welche ein Munitionslager im Danziger Hafen Westerplatte anlegten und Krieg gegen Russland machten. Die mutwillige und vorgeplante Abschneidung der Lebensader einer Stadt war wohl alleine genug Grund, dass es also nicht nötig war, Ressentiments gegen Polen zu schüren. Es gingen viele Beschwerden von der Freistadt Danzig an den Völkerbund, die unbeachtet blieben.