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Abschreibungsobjekt

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Ein Abschreibungsobjekt ist eine Sachinvestition mit dem Ziel, kurzfristig Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verursachen.

Sein Sinn

Bei einem Abschreibungsobjekt dürfen die Abschreibungen im Sinne des Einkommensteuergesetz auf das Anlagevermögen die reale Abnutzung deutlich überschreiten.

Die Abschreibungen der Anfangsinvestition mindern als Betriebsausgaben (bei unternehmerischer Betätigung) bzw. als Werbungskosten (bei Vermietung und Verpachtung) das zu versteuernde Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetz in der Anfangsphase, während die Einkommensüberschüsse während der gesamten Laufzeit erzielt werden (sollen).

Dadurch werden Steuerzahlungen hinausgeschoben und ein Diskontierungsvorteil erzielt. Fallen die Abschreibungen in eine Lebensphase mit hohem Einkommen, aber die Einkommenszuschüsse in eine Lebensphase mit niedrigem Einkommen wie z.B. das Rentenalter, erzielt der Investor einen Progressionsvorteil.

Beispiele

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Immobilien dürfen bzw. durften in bestimmten Fällen schneller als ihr realer Wertverlust abgeschrieben werden. Zur Zeit können die Anschaffungs- und Hestellungskosten für Gebäude in Sanierungsgebieten i.S.d. § 7 h EStG [1] und Baudenkmalen i.S.d. § 7 i EStG [2] relativ kurzfristig abschrieben werden.

Problematik

Viele Investoren vergessen vor Freude über ihre erwarteten Steuerersparnisse die Wirtschaftlichkeit ihrer Investition zu hinterfragen.

Für Investoren mit gegenwärtig niedrigem, aber langfristig ansteigendem Einkommen (wie z.B. Berufsanfänger) sind Abschreibungsobjekte steuerlich ungünstig.

Steuerpflichtige, die nicht über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen, können durch günstige Abschreibungsregelungen nicht profitieren.