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Bundesheer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das österreichische Bundesheer geht auf den österreichischen Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 zurück - und auf dessen Verpflichtung, die vereinbarte immerwährende Neutralität ... mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen.

Deshalb besteht allgemeine Wehrpflicht bei 8 Monate Präsenzdienst (bis 1971 waren es 9 Monate) und ca. 50.000 Mann Gesamtstärke (30% Berufssoldaten), mit Miliz ca. 4x mehr. Den theoretischen Oberbefehl hat der Bundespräsident, die Befehls- und Verfügungsgewalt der Bundesminister für Landesverteidigung. Die früheren drei Gruppenkommandos der Heeresgliederung 1994/95, das Kommando der Luftstreitkräfte und des Heeres sowie die 9 Militärkommandos (1 pro Bundesland) sind in Umbildung. ABC-Waffen und gewisse schwere Waffen (Kriegsmaterial deutschen Ursprungs) sind laut Staatsvertrag verboten, über die Frage der Raketen wird diskutiert. Österreich unterzeichnete 1995 die "Partnerschaft für den Frieden" der NATO, PfP.