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Amateurfunkdienst

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Der Amateurfunkdienst (kurz: Amateurfunk) ist ein Funkdienst gemäß dem Internationalen Fernmeldevertrag. In Deutschland wird er geregelt durch das Amateurfunkgesetz von 1997 und zugehörige Verordnungen sowie zwischenstaatliche Verträge. Der Amateurfunkdienst ist ein technisch experimenteller Funkdienst. Seine Teilnehmer betreiben diesen zu technischen und wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Fort- und Weiterbildung, aber auch einfach nur als interessantes Hobby. Der Amateurfunkdienst darf in keiner Weise kommerziellen Zwecken dienen.

Siehe auch: Leitungslose Telekommunikationsverfahren, Deutscher Amateur-Radio-Club

Definition

Teilnehmer am Amateurfunkdienst werden Funkamateure genannt. Das deutsche Amateurfunkgesetz von 1997 definiert:

Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlichem Interesse und nicht in Verfolgung anderer, z. B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke, mit Funktechnik und Funkbetrieb befasst.

Die Definition des Amateurfunkdienstes im Amateurfunkgesetz von 1997 besagt weiterhin:

Im Sinne dieses Gesetzes ist Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.

Diese Definitionen zeigt, dass der Amateurfunk nicht nur eine reine Freizeitbeschäftigung ist, sondern dass sich aus der Tätigkeit als Funkamateur auch gesellschaftliche Pflichten ableiten.

So sind Funkamateure verpflichtet, in Not- und Katastrophenfällen Hilfe zu leisten. Das Amateurfunknetz ist weltweit ausgebaut, in jedem Land der Erde finden sich Funkamateure, was besonders durch den im Gesetz verankerten Begriff Völkerverständigung zum Ausdruck kommt. International sind sie seit 1929 in der IARU zusammengeschlossen.

Funkamateure dürfen, außer in Not- und Katastrophenfällen, nur mit anderen Funkamateuren Funkbetrieb durchführen, das Funkgespräch nennt man QSO, für jedes erste Funkgespräch auf einem Frequenzband bestätigen Funkamateure sich die Verbindungen meist mit QSL-Karten, die weltweit verschickt werden.

Zur Nutzung im Amateurfunkdienst sind diverse Frequenzbereiche, die Amateurbänder, zwischen 135 kHz und 250 GHz im Langwellen-, Mittelwellen-, Kurz- und Ultrakurzwellen- bis hinauf in den Gigahertzbereich ausgewiesen. Dabei kommen traditionelle Betriebsarten wie Morsetelegrafie und Sprechfunk genauso zum Einsatz, wie Funkfernschreiben und moderne digitale Übertragungsverfahren wie Packet Radio. Auch Bild- und Videoübertragungen sind mit Betriebsarten wie FAX, SSTV (Slow Scan Television), ATV (Amateur-TV, Amateurfernsehen), SATV (Schmalband ATV), DATV (Digitales ATV) und DRM (Digital Radio Mondiale) möglich. Neben direkten Verbindungen sind auch Kontakte via Relais, Echolink, Satelliten (z.B. OSCAR), EME oder auch Meteorscatter möglich.

Die bekanntesten Funkstationen dürften die erdumlaufenden, bemannten Raumstationen sein. Diese sind ständig mit Funkamateuren besetzt, da bei der Ausbildung als Astronaut die Amateurfunkprüfung obligatorisch ist.

Erlaubnis zur Teilnahme

Der Empfang von Aussendungen, die von Funkamateuren getätigt werden, ist in Deutschland jedermann gestattet. Zum Senden und damit zur aktiven Teilnahme am Amateurfunkdienst benötigt man eine Zulassung. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland ist dies die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), die zukünftig Bundesnetzagentur heißen soll. Nach bestandener Prüfung (für die Klasse A) erhält man die so genannte Harmonisierte Amateurfunk Prüfungsbescheinigung, kurz HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate), mit der man auch in anderen Ländern funken bzw. ein Rufzeichen beantragen kann. Für die Klasse E gibt es lediglich eine national gültige Prüfungsbescheinigung, da die Anforderungen für diese Amateurfunklizenz noch nicht vereinheitlicht sind.

Die Anforderungen der Prüfung hängen von der Lizenzklasse ab. Die Klasse E dient als Einstiegsklasse; es werden nur Grundkenntnisse geprüft. Der jeweilige Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn 75% der möglichen Punkte erreicht wurden. Ab 70% ist eine mündliche Nachprüfung möglich.

Geprüft wird in den Prüfungsteilen

  • Technik
  • Betriebstechnik (Abwicklung des Funkverkehrs)
  • Gesetzeskunde
  • Morsetelegrafie (freiwillige Zusatzprüfung; insbesondere für Auslandsaufenthalte wichtig)

Darüber hinaus wird mit der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Person das eigentliche Rufzeichen zugeteilt. Diese Zulassung wird im Allgemeinen zusammen mit der bestandenen Prüfung erteilt. Das Rufzeichen ist vergleichbar mit dem Autokennzeichen, es ist weltweit einmalig und identifiziert damit die Amateurfunkstation und den Funkamateur. Das Rufzeichen besteht in Deutschland aus einem 2-stelligen Präfix, einer ein- oder zweistelligen Zahl und einem 2- bis 3-stelligen Suffix. Anhand des Präfixes kann die Lizenzklasse ermittelt werden.

Aufgrund der durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse sind Funkamateure berechtigt, ihre Sende- und Empfangsanlagen zur Durchführung des Amateurfunks selber zu bauen. Es gibt keinen anderen Funkdienst, bei dem das erlaubt ist. Das gleiche gilt für Funkanwendungen wie den CB-Funk. Hinsichtlich der Senderausgangsleistung gelten für den Amateurfunkdienst die gleichen strengen Grenzwertforderungen wie für alle anderen Funkdienste. Ein Funkamateur muss die Einhaltung dieser Grenzwerte gegenüber der RegTP gegebenenfalls nachweisen.

Amateurfunkzeugnis-Klassen

Seit dem 19. Februar 2005 gilt die neue Amateurfunkverordnung mit den zwei eingeführten Amateurfunk-Zeugnisklassen:

Klasse A
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W.
Klasse E
Zugang zum 2 m (144-146 MHz), 70 cm-Band (430-440 MHz) und 3 cm (10-10,5 GHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von kleiner als 10 W EIRP.

Vorher existierten in Deutschland drei verschiedene Amateurfunk-Zeugnisklassen (ehemals Lizenz genannt):

Klasse 1
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Rufzeichenpräfix: DF,DH,DJ,DK,DL,DM2
Klasse 2
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Senderausgangsleistung von 750 W. Seit 15. August 2003 wird die Benutzung der Kurzwellenbänder geduldet. Rufzeichenpräfix: DB,DC,DD,DG,DM
Klasse 3
Zugang zum 2 m (144-146 MHz) und 70 cm-Band (430-440 MHz) mit einer maximal von der Antenne abgestrahlten Leistung von kleiner als 10 W EIRP. Rufzeichenpräfix: DO

Es gibt auch die Möglichkeit ein Ausbildungsrufzeichen zu beantragen. Mit einem Ausbildungsrufzeichen können Nicht-Funkamateure unter der direkten Aufsicht eines Funkamateurs Funkbetrieb machen. Diese Rufzeichen beginnen stets mit DN. Seit Inkrafttretung der neuen Amateurfunkverordnung am 19. Februar 2005 sind Ausbildungsrufzeichen unbefristet.

Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben der geforderten Mindestpunktzahl von 50 (Kl. 2) bzw. 75 (Kl. 1) von 100 im Bereich Technik der Amateurfunkprüfung bei der RegTP den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll. Es ist mit einer baldigen Zusammenlegung der Lizenzklassen 1 und 2 zu rechnen. Vorschläge hierfür sind bereits vorhanden. So sollen die Klassen 1 und 2 in die Klasse A und die Klasse 3 in die Klasse E umgewandelt werden. Klasse-E-Inhaber dürfen dann auch zusätzlich den Frequenzbereich von 10 - 10,5 GHz mit <10 W EIRP nutzen. Es gab bis Mitte der 90er Jahre bereits eine Klasse A (Präfix DH), die zwischen den heutigen Klassen 1 und 2 angesiedelt war. Da diese inzwischen in die Klasse 1 umgewandelt wurde und die neue Klasse A wieder die höchste Zeugnisklasse darstellt, sind keine Verwechslungen zu erwarten.

Liste der Rufzeichen-Prefixe

Die folgende Liste enthält über die AFuV-Bestimmungen hinausgehende Unterteilungen auf Grund Vfg. 12/2005 der RegTP.

Prefix Klasse (alt) Klasse (neu) Verwendung
DA0 1/2 A Klubstationen (nach RegTP-interner Regelung nur Kurzzeitzuteilung, es gibt Gegenbeispiele)
DA1-2 1 A Ausländische Funkamateure (z.B. NATO-Armeekräfte): Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DA3 - - unbelegt (vorher: Ausländische Funkamateure: Personen)
DA4 3 E Experimentelle Funkstellen. (vorher: Ausländische Funkamateure: Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DA5 1/2 A Experimentelle Funkstellen. Der erste Buchstabe nach DA5 bezeichnet die Nutzung, z.B. DA5U* für PACTOR-Gateways
DA6 3 E Ausländische Funkamateure (z.B. NATO-Armeekräfte): Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DA7-9 - - unbelegt
DB0 2 A Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen (auslaufend Klubstationen)
DB1-9 2 A Personen
DC0 2 A Personen (auslaufend: Klubstationen)
DC1-9 2 A Personen
DD0 2 A Personen (auslaufend: Klubstationen)
DD1-9 2 A Personen
DE - - Empfangsamateure (keine Funkamateure im Sinne des Gesetzes), Rufzeichenvergabe durch Deutscher Amateur-Radio-Club
DF0 1 A Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DF1-9 1 A Personen
DG0 2 A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DG1-9 2 A Personen
DH0 1 A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DH1-9 1 A Personen
DI - - unbelegt; DI-Rufzeichen wurden zwischen 1950 und 1970 für diverse Expeditionen und Forschung genutzt (kein Amateurfunkbetrieb)
DJ0 1 A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DJ1-9 1 A Personen
DK0 1 A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DK1-9 1 A Personen
DL0 1 A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DL1-9 1 A Personen
DM0A-Y 1/2 A Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DM0Z 1/2 A Relaisfunkstellen mit neuen Anwendungen, z.B. Echolink
DM1-9 1/2 A Personen
DN0 3 E Klubstationen (auslaufend: Ausbildungsrufzeichen für besondere Zwecke bis längstens 18.2.2007)
DN1-3 1 A Ausbildungsrufzeichen
DN4-6 2 A Ausbildungsrufzeichen
DN7-8 3 E Ausbildungsrufzeichen
DN9 - - unbelegt (vorher: Ausbildungsrufzeichen für ausländische Funkamateure (vgl. DA1-2,DA6))
DO0A-R 3 E Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen (auslaufend: Klubstationen)
DO0S-Y 3 E Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DO0Z 3 E Relaisfunkstellen mit neuen Anwendungen, z.B. Echolink
DO1-9 3 E Personen
DP0-1 1/2 A Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen und Experimentalfunkstellen an exterritoralen Standorten
DP2 3 E Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen und Experimentalfunkstellen an exterritoralen Standorten
DP3-9 - - unbelegt
DQ - - unbelegt, wurde aber 2000 für die 100 Jahr Feier Borkumer Funkstelle (ex. KBM) als DQ0KBM zugeteilt
DR - - unbelegt

Außerdem gelten für die Verwendung in Peilsendern (für Fuchsjagden) die Rufzeichen MO, MOE, MOH, MOI, MOS und MO5 als zugeteilt.

Frequenzen

Klasse
*)
Frequenzbereiche Wellen-
länge
Fuß-
note
Status Sende-
leistung
Zusätzliche-
Regelungen
Zusätzliche-
Internationale Regelungen
A 135,7-137,8 kHz 2,2 km 1,2,10 S 1 W ERP
A 1810-1850 kHz 160 m 3 P 750 W
A 1850-1890 kHz 160 m 3,10,12 S 75 W
A 1890-2000 kHz 160 m 3,10 S 10 W
A 3,5-3,8 MHz 80 m 3 P 750 W
A 7-7,1 MHz 40 m 3,13 P+) 750 W
A 10,1-10,15 MHz 30 m 1,10,12 S 150 W
A 14-14,35 MHz 20 m 3,13 P+) 750 W
A 18,068-18,168 MHz 17 m 3,13 P 750 W
A 21-21,45 MHz 15 m 3,13 P+) 750 W
A 24,89-24,99 MHz 12 m 3,13 P 750 W
A 28-29,7 MHz 10 m 4,13 P 750 W
A**) 50,08-51 MHz 6 m 5 S 25 W ERP Vfg 166/1999
A 144-146 MHz 2 m 6,13 P+) 750 W
E 144-146 MHz 2 m 6,13 P+) <10 W EIRP
A 430-440 MHz 70 cm 7,13 P 750 W
E 430-440 MHz 70 cm 7,13 P <10 W EIRP
A 1240-1300 MHz 23 cm 8,11,13 S 750 W
A 2320-2450 MHz 13 cm 9,13 S 75 W
A 3,4-3,475 GHz 9 cm 9 S 75 W
A 5,65-5,85 GHz 6 cm 9,13 S 75 W
A 10-10,5 GHz 3 cm 9,13 S 75 W
E 10-10,5 GHz 3 cm 9,13 S <10 W EIRP
A 24-24,05 GHz 1,2 cm 13 P+) 75 W
A 24,05-24,25 GHz 1,2 cm 9 S 75 W
A 47-47,2 GHz 6 mm 13 P+) 75 W
A 75,5-76 GHz 4 mm 9,13,14 P+) 75 W
A 76-77,5 GHz 4 mm 9,13 S 75 W
A 77,5-78 GHz 4 mm 9,13 P+) 75 W
A 78-81,5 GHz 4 mm 9,13 S 75 W
A 122,25-123 GHz 2,5 mm 9 S 75 W
A 134-136 GHz 2 mm 9,13 P+) 75 W
A 136-141 GHz 2 mm 9,13 S 75 W
A 241-248 GHz 1 mm 13 S 75 W
A 248-250 GHz 1 mm 13 P+) 75 W
A/E höher 250 GHz - 15 - -

Legende :

*)  Bedeutet hier Zulassungs- oder Zuteilungsklasse
**) Nur Inhaber von Sonderzuteilungen
+)  Weitgehend exklusiver Bereich für den Amateurfunk.

Fußnoten (in Auszügen):

 1  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal  800 Hz.
 2  Die Betriebsorte sind der RegTP anzuzeigen.
 3  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 2,7 kHz.
 4  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal   7 kHz.
 5  Benutzung nur mit Sonderzuteilung und unter weiteren Auflagen.
 6  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal  40 kHz.
 7  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal   2 MHz.
    Belegte Bandbreite bei amplitudenmodulierten 
    Fernsehaussendungen maximal 7 MHz.
 8  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal  2 MHz.
    Belegte Bandbreite bei digitalen oder
    amplitudenmodulierten Fernsehaussendungen
    maximal 7 MHz bei -40dBc.
    Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten 
    Fernsehaussendungen maximal 18 MHz bei -40dBc.
 9  Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 10 MHz.
    Belegte Bandbreite bei Fernsehaussendugen
    maximal 20 MHz bei -40dBc.
10  keine automatischen Amateurfunkstellen; kein Contestbetrieb
11  Im Teilbereich 1247 bis 1263 MHz ist die abgestrahlte Leistung
    auf maximal 5 Watt EIRP beschränkt. Der Betrieb von automatisch
    arbeitenden Amateurfunkstellen in diesem Bereich ist nicht zulässig.
12  Die maximal zulässige Strahlungsleistung für automatisch arbeitende
    Amateurfunkstellen beträgt 15 Watt ERP.
13  Diese Frequenzbereiche sind ganz oder teilweise auch dem
    Amateurfunkdienst über Satelliten zugeteilt.
14  Der Frequenzbereich 75,5 - 76 GHz ist bis zum Jahr 2006 zusätzlich
    dem Amateurfunkdienst und dem Amateurfunkdienst über Satelliten auf
    primärer Basis zugewiesen
15  siehe u.a. Vfg. 14/2005 der RegTP
    
 P  Primär dem Amateurfunk zugewiesen
 S  Sekundär dem Amateurfunk zugewiesen

Q-Codes

Der Q-Code wird von Funkdiensten zur effizienten und eindeutigen Übertragung von Standard-Nachrichten verwendet.

QRP

  • QRP = Ich funke mit kleiner Leistung
  • QRP? = Funken sie mit kleiner Leistung?

In neuerer Zeit beschreibt man mit QRP auch den Funkbetrieb mit einer Ausgangsleistung kleiner 5 Watt bei Telegrafie (CW) und kleiner 10W in Sprechfunk (SSB).

Eine Abwandlung ist weiterhin QRPp, damit ist eine Ausgangsleistung < 1W gemeint.

QSO

Ein QSO ist eine zweiseitige Funkverbindung, z. B. im Amateurfunk. Eine zweiseitige Funkverbindung abzuwickeln ist im Sprachgebrauch ein QSO fahren. Manchmal finden auch so genannte QSO-Partys statt. Dies ist ein Wettbewerb, in dem es meist darum geht, die meisten QSOs zu "sammeln".

QTH

Der Q-Code QTH wird von Funkdiensten benutzt, um während des Funkverkehrs den eigenen Standort anzugeben oder den Standort einer anderen Funkstation abzufragen. Die Angabe erfolgt entweder direkt in geografischer Länge und Breite oder in einer anderen geeigneten Form. Im Amateurfunkdienst wird oft der QTH-Locator angegeben.

QTH gehört zu den am meisten gebrauchten Q-Codes und wird manchmal auch in anderen Bereichen als Abkürzung für "Standort" benutzt.

QSY

QSY kann als Aufforderung angesehen werden, die Frequenz zu ändern, oder man kündigt damit einen Frequenzwechsel an.

QRG

Als QRG wird die Frequenz bezeichnet, auf welcher gerade gesendet bzw. gehört wird.

QLF

Mit QLF ist bei Morseübertragungen folgendes gemeint: Geben Sie mit dem linken Fuss! Diese -vielleicht etwas humorvolle- Ausdrucksweise sollte auf eine schlecht lesbare Handschrift des QSO Partners hinweisen.

Siehe auch

Regulations)

Überregionale Verbände:

Newsgroups:

  • [1] - Technik und Betriebstechnik des Amateurfunks.
  • [2] - Funkvereine und ihre Aktivitaeten.