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Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland

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Von der Sperrung von Internetseiten in Deutschland waren bisher mehrere Websites aus unterschiedlichen Gründen betroffen. Weitere Sperrungen in größerem Umfang sind sowohl auf Bundesebene als auch in Sachsen-Anhalt in Vorbereitung.

Sperrungen gegen www.xs4all.nl (1996/97)

Anfang April 1997 sperrte das DFN die IP-Adressen des niederländischen Anbieters www.xs4all.nl für einige Tage.[1] Ursache war die Ansicht der Bundesanwaltschaft, dass Provider möglicherweise mit einer Strafverfolgung wegen Beihilfe zu rechnen hätten, wenn sie den Abruf der Zeitschrift Radikal durch ihre Datennetze nicht unterbinden.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor im Dezember 1996 per Rechtshilfe versucht, in den Niederlanden gegen die Ausgabe Nr. 154 der Zeitschrift vorzugehen.

Zuvor im September 1996 hatte eine Selbstkontrolle der Internetwirtschaft, die ICTF von ECO, ihren angeschlossenen Unternehmen eine Sperrung empfohlen.

In der Ausgabe Nr. 154 fand sich eine Anleitung zur Behinderung von Bahntransporten, die eine Zerstörung von Sicherungseinrichtungen der Bahn vorsah, die in der Folge eine Benutzung des entsprechenden Bahnabschnitts bis zu einer Reparatur der Sicherungseinrichtung verhinderten. Konsequenterweise sah der Generalbundesanwalt darin eine Form von Terrorismus.

Aus der Ablehnung der Sperre heraus wurde die Website von Radikal auf immer mehr Servern als Mirror[2] gespeichert, so dass auch diese Server hätten gesperrt werden müssen. Da auch einige Provider wie T-Online nicht sperrten[3] stellte die Bundesanwaltschaft ihren Druck ein.

Im Rahmen dieser Sperraktion wurde auch die Homepage der damaligen stellvertretenden PDS-Vorsitzenden Angela Marquardt wegen eines Links gesperrt und gegen sie vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten Anklage erhoben. Das Gericht sprach sie frei[4]

Sperrungen in Nordrhein-Westfalen (2001)

Anfang Oktober des Jahres 2001 beschuldigte die Bezirksregierung Düsseldorf unter der Federführung des Regierungspräsidenten Jürgen Büssow 56 Internet-Provider, unzulässige Inhalte entsprechend dem Staatsvertrag über Mediendienste zu verbreiten, und forderte die Provider auf, sowohl drei Webseiten mit rechtsextremem Inhalt als auch die Schockerseite rotten.com zu sperren. Dabei wurde den Providern mit einem Bußgeld von bis zu einer Million Mark oder einem gerichtlichen Verfahren gedroht, sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen. Zwölf der betroffenen Provider kamen der Aufforderung nach, andere klagten allerdings dagegen. Büssow forderte darüber hinaus eine bundesweit einheitliche Kontrolle des Internets. Besonders scharf kritisiert wurde die Zensurmaßnahme vor allem von Jörg Tauss, dem damaligen Beauftragten für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion.[5]

Da rotten.com nach Protesten von der Sperrung ausgenommen worden und die rechtsextreme Seite Front14 zwischenzeitlich vom Netz gegangen war, blieben nur das Internetforum Stormfront und die Website der „NSDAP-Auslandsorganisation“ des Neonazis Gary Lauck gesperrt.[6]

Im Juni 2005 bestätigte das zuständige Oberverwaltungsgericht die Sperrverfügungen als rechtmäßig.[7] Eine spätere Analyse der Zensur offenbarte, dass sämtliche Provider mehr Inhalte sperrten als vorgeschrieben und viele zudem die zu sperrenden Inhalte nicht vollständig blockierten.[8]

Sperrung mehrerer pornografischer Websites durch Arcor (2007)

Zwischen dem 11. und 17. September 2007 sperrte der deutsche Internetzugangsanbieter Arcor den Zugriff auf YouPorn und weitere Websites mit frei zugänglichem pornografischen Material für alle seine 2,4 Millionen Kunden. Nach Auskunft Arcors erfolgte die Sperrung freiwillig auf die Aufforderung eines Anbieters kostenpflichtigen pornografischen Materials mit der Begründung, die betroffenen Seiten verstießen gegen deutsches Recht zum Jugendmedienschutz, indem sie einen Zugang ohne Altersnachweis ermöglichten.[9][10]

Die Sperrung wurde wieder aufgehoben, nachdem klar wurde, dass durch die Sperrung der IP-Adressen der gesperrten Seiten auch viele weitere Angebote ohne pornografische Inhalte betroffen waren.[11]

Am 19. Oktober 2007 erwirkte die Kirchberg Logistik GmbH (welche selbst eine Website mit pornografischen Inhalten betreibt, z. B. Erotikfilme zum Download anbietet) vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung, nach der Arcor den Zugang zu der Website blockieren muss, wobei Arcor diese Sperre mittels DNS-Manipulation realisiert.[12] Daraufhin erfolgten Abmahnungen gegen 19 weitere deutsche Internetdienstanbieter,[13] die diese jedoch nicht zu Zugangssperrungen bewegten, und es wurden einstweilige Verfügungen gegen die Freenet-Tochter KielNET und Tele2 beantragt, um diese Provider wie schon zuvor Arcor zur Implementierung einer Zugangssperre zu zwingen.

Am 23. November lehnte das Landgericht Kiel die von Kirchberg Logistik beantragte einstweilige Verfügung mit der Begründung ab, die Bereitstellung eines Internetzugangs sei inhaltsneutral und KielNET sei demnach nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich.[14] Arcor entschied am Tag zuvor, gegen die erwirkte einstweilige Verfügung rechtlich vorzugehen, da man nicht als einziger Provider zur Sperrung verpflichtet sein wolle.[15] Am 12. Dezember wies auch das Landgericht Düsseldorf den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Tele2 zurück und verneinte eine Verkehrssicherungspflicht von Internetzugangsanbietern.[16] Im weiteren Verlauf verweigerten die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine von ueber18.de-Geschäftsführer Tobias Huch[17] als Protest gegen die Sperrungsverfügung der sechsten Zivilkammer und deren Auswirkungen auf die Rezipientenfreiheit beantragte einstweilige Verfügung gegen Arcor, die Arcor zur Sperrung der Suchmaschine Google verpflichten sollte, weil auch Google wie YouPorn den Zugriff auf eine Vielzahl von pornografischen Inhalten ohne ausreichende Altersverifikation ermögliche.[18].

Am 8. Februar 2008 folgte die 12. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts der Argumentation des Oberlandesgerichts und hob im Hauptsacheverfahren die gegen Arcor erwirkte Sperrungsverfügung wieder auf, woraufhin Arcor die installierte DNS-Sperre von YouPorn entfernte.[19]

Sperrungen rechtsextremer Internetseiten in Sachsen-Anhalt (2008)

Die SPD in Sachsen-Anhalt will den Zugang zu rechtsextremen Internetseiten sperren. In Schulen, Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen soll die Zugriffsmöglichkeit auf Webseiten mit rechtsextremistischen Inhalten gesperrt werden. Damit will man Rechtsextremen eine der wichtigsten Plattformen für ihre Propaganda nehmen. Innenminister Holger Hövelmann legte Ende 2008 eine Liste von aktuell 231 Internetseiten vor, die zur Sperrung empfohlen werden. Diese Liste soll laufend fortgeschrieben werden. [20][21]

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (2009)

Entwurf eines Stoppschildes (April 2009), das beim Aufruf gesperrter, als kinderpornografisch indizierter Seiten angezeigt werden könnte. Die Stoppmeldung soll gemäß Gesetzentwurf den Nutzer über die Sperrung der Seite, die Gründe hierfür und die Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informieren. Die Ausgestaltung der Stoppmeldung erfolgt durch das Bundeskriminalamt.

Zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten im Internet schloss die Bundesregierung bereits am 17. April 2009 einen Vertrag mit fünf großen Internetprovider. Internetangebote sollen von ihnen nach einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamts (BKA) blockiert werden. Das Bundeskriminalamt verweigert eine Veröffentlichung des Vertragstextes gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz, dies wird mit einer dadurch entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Urheberrechte der betroffenen Internetprovider begründet.[22]

Die technikoffenen Maßnahmen sollen zunächst erfolgen, indem zu sperrende DNS-Namen auf ein Stoppschild mit weiteren Hinweisen umgeleitet werden. In einem weiteren Schritt sollen alle größeren Provider in Deutschland gesetzlich zur Sperrung bestimmter Seiten verpflichtet werden.

Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen [23] sollen Zugangsanbieter (Provider) in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebene Webseiten mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 22. April 2009 vom Bundeskabinett gebilligt.

Für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollen Teile des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes geändert werden.[23]

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem einen Eingriff in vier Grundrechte:[24]

  1. Fernmeldegeheimnis
  2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  3. Informationsfreiheit
  4. Berufsfreiheit (des Providers)

Die Internetanbieter sollen laut dem Gesetz verpflichtet werden, die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollen Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können.[25]

Gesperrt werden sollen gemäß § 8a Abs. 1 des Gesetzentwurfes Webseiten die Kinderpornographie enthalten oder mit einem Hyperlink auf diese verweisen: "Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste)."

Eine unabhängige Überprüfung der Sperrlisten durch Richter, Kontrollkommissionen oder ähnliche Instanzen ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.

Geschichte des Gesetzentwurfes

Im Januar 2009 gab Familienministerin Ursula von der Leyen bekannt, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den großen deutschen Internetprovidern kinderpornografische Inhalte filtern lassen will. In mehreren anderen Ländern existierten bereits ähnliche Sperrlisten. Das Bundeskriminalamt soll hierbei eine Liste mit zu filternden Seiten erstellen und an die Provider übermitteln, die dann für die Sperrung sorgen sollen.

In einem ersten Schritt schloss die Bundesregierung am 17. April 2009 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit fünf großen Internetprovidern die Verträge "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet" ab. Sie sind bis Ende 2010 befristet. Die unterzeichnenden Unternehmen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Haftung für möglicherweise zu Unrecht gesperrte Seiten soll das Bundeskriminalamt tragen.[26] Zu den freiwilligen Vertragsunterzeichnern gehören die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefónica O₂ Germany, Kabel Deutschland und HanseNet/Alice. Andere Provider wie zum Beispiel 1&1 lehnten die außergesetzliche Regelung zunächst wegen rechtlicher Bedenken ab.[27] Der Internetprovider Manitu boykottierte die Verträge ebenfalls und kündigte an, bei einem entsprechenden Gesetz mit Berufung auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.[28]

Zeitgleich zur Vertragsunterzeichnung fanden sich vor dem Gebäude mehrere hundert Personen zu einer Mahnwache ein. Zu der Aktion hatten unter anderem der Chaos Computer Club, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS) aufgerufen. [29] [30]

In einem zweiten Schritt sollen mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen alle Provider in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Seiten mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch, den 22. April 2009 vom Bundeskabinett gebilligt.[31]

Die Umsetzung des vollautomatischen Sperrverfahrens soll voraussichtlich im Oktober 2009 erfolgen.[32] Für die Verabschiedung einer sofortigen gesetzlichen Grundlage für Sperrmaßnahmen, noch in der aktuellen Legislaturperiode, wurde eine Online-Petition beim Bundestag eingereicht.[33]

Am 22. April 2009 wurde eine Online-Petition gegen das Sperrgesetz eingereicht, welche seit dem 4. Mai 2009 mitgezeichnet werden kann.[34] Diese erreichte bereits nach vier Tagen die für eine öffentliche Beratung der Petition und Anhörung der Petentin nötigen 50.000 Unterstützer.[35]

Eine weitere Reaktion auf das Gesetzesvorhaben war die Gründung des Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), der eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch anstatt einer Symbolpolitik fordert und versucht die Arbeit der Sperrgegner zu koordinieren.[36]

Beschränkung der Sperrlisten auf große Provider

Um eine öffentliche Bekanntmachung der Sperrliste möglichst zu vermeiden, soll der Zugang dazu beschränkt werden. Dieser Logik folgend werden nur große Provider zur Einrichtung der Sperren verpflichtet. Genauer sind dies Kommunikationsnetze mit mehr als 10.000 Teilnehmern. In der Begründung zum Entwurf[23] ist zu vernehmen, dass alle staatlichen Einrichtungen wie Universitäten oder Bibliotheken aus eben diesem Grunde keinen Zugang zu der Liste erhalten sollen. Ganz abgesehen von diesen Ausnahmen ist von den Sperren in der Hauptsache das World Wide Web betroffen. Weitere Kanäle zum Informations- und Datenaustausch wie E-Mail, Peer-to-Peer-Netzwerke und das Usenet können im Einzelfall als Kollateralschaden betroffen sein.

Umgang mit Abrufdaten

Das geplante Gesetz sieht auch vor, versuchte Aufrufe gesperrter Domains von den Providern protokollieren und auf Anforderung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeben zu lassen (§ 8a Abs. 5). Zusätzlich zu dieser Datenerhebung sieht § 8a Abs. 6 des Telemediengesetzes „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ vor, dass „Diensteanbieter dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote“ übermitteln. [23]

Kontroversen zum Gesetzentwurf

Die allgemeine Hauptkritik von Fachpresse, Opposition, Bürgerrechtlern, Vereinen und Organisationen begründet sich darin, dass das Vorhaben eine populistische Wahlkampftaktik mit verfälschten Fakten sei,[37] die Kinderpornografie nicht bekämpfe, aber ein undemokratisches Instrument zur allgemeinen Internetzensur aufbaue. Kritiker und Experten beklagen zudem, dass deren Bedenken von den beteiligten Politikern ignoriert und ihnen die Unterstützung bei der Verbreitung von kinderpornografischem Material unterstellt wird.[38]

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Ausarbeitung das Vorhaben als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft und als schwerwiegende Gefahr für eine freiheitliche Demokratie angesehen.[39]

Kritiker während der Vertragsunterzeichnung zur Internetsperre

Bürgerrechtler sehen in dem Vorgehen eine Zensur-Maßnahme[40] und kritisieren vor allem die dazu geschaffene Infrastruktur,[41] welche eine Kontrolle unliebsamer Inhalte ermögliche, die erwogene „Echtzeitüberwachung“[42] und nicht vorhandene Zweckbindung. Mit Skepsis wird dabei vor allem die nicht öffentliche, das heißt nicht unabhängig prüfbare Sperrliste des Bundeskriminalamts betrachtet,[8] die von nicht näher bestimmten Polizeibeamten ohne juristische oder Gremienkontrolle erstellt werden soll. Die Absicht, auch Seiten zu sperren, die auf eine an die Öffentlichkeit gelangte Sperrliste verlinken (beispielsweise Wikileaks), würde es dem Bundeskriminalamt ermöglichen, eine Überprüfung seiner Tätigkeit zu unterbinden.[43][44]

Missbrauchsopfer sehen sich von Frau von der Leyen für eine Kampagne instrumentalisiert, durch die Missbrauch nicht bekämpft, sondern lediglich ignoriert wird.[45] Einige von ihnen gründeten deshalb den Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren.[46] Unterstützer von Frauen, die sexuelle Gewalt erlebten, bezeichnen die Sperrung von Internetseiten als „Täterschutz“.[47] Einer ähnlichen Argumentation folgen Kritiker, die Bedenken anmelden, dass vorgeschaltete DNS-Sperren die effektive Strafverfolgung von Tätern verhindere.[48]

Um gegen die Sperren zu protestieren und stattdessen Kindesmissbrauch politisch effektiv zu bekämpfen, organisieren sich zudem im IT-Bereich berufstätige Eltern.[49]

Seitens der Kritiker des Gesetzes wird die Gefahr gesehen, dass Internetnutzer unwissentlich durch Abruf harmlos wirkender Domainnamen oder der weit verbreiteten Kurz-URLs auf gesperrte Websites weitergeleitet und somit als Verdächtige gemeldet werden, wenn sie keine Vorkehrungen zur Sicherung der Anonymität im Internet getroffen haben. Ebenso stelle Prefetching, das automatische Vorab-Laden von Inhalten durch den Browser, diesbezüglich ein Problem dar.[50]

Kritisiert wurde das Vorhaben auch in einem 15 Seiten umfassenden Dokument vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, worin der Verband massive Änderungen am Gesetzesentwurf fordert.[51][52] Als weitere Fachgesellschaft wendet sich die Gesellschaft für Informatik (GI) gegen das Vorhaben.[53]

Umstritten ist zudem die Ernsthaftigkeit des Vorgehens, da laut einer statistischen Auswertung der Filterlisten aus der Schweiz, Dänemark, Finnland und Schweden über 96 Prozent der dort gesperrten Seiten in westlichen Ländern wie Australien, Kanada, den Niederlanden und der USA gehostet seien. Diese könnten demzufolge mittels polizeilicher Kooperation effektiv entfernt und die Betreiber jener Seiten mit kinderpornografischen Inhalten strafrechtlich belangt werden. Statt effektiv gegen dokumentierte Straftaten vorzugehen, würde bei der geplanten DNS-Sperre lediglich der Zugang geringfügig erschwert.[54] Zudem seien die Voraussetzungen, mit denen Frau von der Leyen für die Sperrung warb, zweifelhaft, da die vorgeblich millionenschwere Kinderpornografie-Industrie tatsächlich nicht existieren würde[55], weswegen der Nutzen der Sperrung, und damit die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf das verfassungsmäßige Recht auf freie Informationen, in Frage gestellt wurde.[56]

Von Vertretern der Musikindustrie, wie dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbands Musikindustrie Dieter Gorny, wird das Sperren von Internetseiten befürwortet. Diese erhoffen sich eine Ausweitung der Internet-Regulierungsmaßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums.[8]

Online-Petition gegen das Gesetzgebungsvorhaben

Eine E-Petition wurde am 22. April 2009 beim Deutschen Bundestag eingereicht und kann seit dem 4. Mai unterzeichnet werden.[57] Interessierte Bürger können sich auf diesem Wege bis zum 16. Juni gegen das Gesetzgebungsvorhaben aussprechen. Die Hauptpetentin befürwortet zwar den Kampf gegen Missbrauch, hält aber die Sperrung von Webseiten für ein ungeeignetes Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie und fordert daher den Bundestag dazu auf, das geplante Gesetz abzulehnen. Die Vorgehensweise sei undurchsichtig und unkontrollierbar, zudem eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit. Bereits am 8. Mai hatte die Petition mehr als die für eine öffentliche Überprüfung benötigten 50.000 Mitzeichner.[58]

Meinungsumfragen

Um das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, gab die Deutsche Kinderhilfe im Mai 2009 eine Umfrage bei Infratest dimap in Auftrag,[59] aus der hervorging, dass etwa 92 % der Befragten die Sperrung von Internetseiten befürworten würden. Die Art der Fragestellung wurde jedoch als stark manipulativ kritisiert. Der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren gab daraufhin ebenfalls eine Umfrage zu gleichem Thema in Auftrag,[60] wobei die Fragen anders formuliert waren. Im Ergebnis dieser zweiten Umfrage sprachen sich mehr als 90 % der Teilnehmer gegen die Sperrung von Internetseiten aus und befürworteten die schärfere Maßnahme, eine konsequente Löschung der Webseiten sowie die strafrechtliche Verfolgung der Betreiber.[61]

Erfahrungen in anderen Ländern

Seit mehreren Jahren werden bereits Sperrungen gegen Kinderpornografie im Internet in Ländern wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt. In Italien und Finnland geschieht dieses auf gesetzlicher Grundlage; in den skandinavischen Ländern wurden verbindliche Vereinbarungen mit den Zugangsanbietern getroffen; in den USA existiert eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Im US-Staat Pennsylvania wurde im September 2004 das Internet Child pornography law für verfassungswidrig erklärt, da u.a. die erheblichen Kollateralschäden[62] gegen den 1. Verfassungszusatz verstoßen würden[63].

Laut Begründung zum Gesetzentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, werden täglich zehntausende von Zugriffen auf kinderpornografische Angebote verhindert.In Norwegen täglich etwa 15.000 – 18.000 Zugriffe und in Schweden täglich etwa 50.000.[23][64] Die Polizei in Norwegen erhält über die gesperrten Seiten eine anonymisierte Logdatei der beteiligten Provider über jene Fälle, in denen die Stopp-Seite angezeigt wurde. Dies sei hilfreich, um anderen Webdomänen auf die Spur zu kommen, die auf Kinderpornographie verlinken. [65]

Die Ursache der Zugriffe ist aber umstritten. Hier ist der versuchte Zugriff auf (legale) Kollateralschäden, technische Dinge wie Suchmaschinen oder Spambots, aber eben auch die Suche nach Kinderpornographie als Ursache möglich.

Laut BITKOM „dürfte ein Fazit dieser Zahlen sein, dass offenbar auch abseits abgeschlossener Räume in Newsgroups und abseits von Peer-to-Peer-Systemen entsprechende Inhalte konsumiert werden, mithin neben einem harten Kern kriminell organisiert agierender Konsumenten kinderpornografische Inhalte auch von ‚Gelegenheitskonsumenten‘ abgerufen werden“. [51] Ein Teil der so erfassten Abrufe entsteht, indem Nutzer bei der Suche nach einfacher Pornografie oder gänzlich anderen Inhalten unbeabsichtigt auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gelangen. Dies ist nach Informationen der BITKOM ein Grund, weshalb in Skandinavien von einer Verwendung der anfallenden Informationen für Strafverfolgungszwecke bewusst abgesehen wird. [51]

Die Sperrlisten von Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Australien und Thailand wurden trotz strenger Geheimhaltung bei Wikileaks veröffentlicht. [66][67] Darin sei zu sehen, dass auch zahlreiche Seiten zensiert werden, auf denen keine kinderpornografischen Inhalte angeboten werden.[68]

Laut dem Grünen-Abgeordneten Jyrki Kasvi seien beispielsweise in Finnland auch Seiten mit politischem Material gesperrt worden.[69]

Technische Probleme

Die aktuelle technische Umsetzung der Sperrung ist nicht dazu geeignet, den Zugang zu den indizierten Seiten vollständig zu unterbinden, sondern erschwert diese nur, da sich die Stoppseiten mit einfachsten Mitteln umgehen lassen, so zum Beispiel durch die Nutzung unzensierter DNS-Server, wie sie beispielsweise von dem Verein FoeBuD als Reaktion auf die Sperren in Deutschland eingerichtet wurden.[70] Neben dem manuellen Eintragen alternativer DNS-Server ist auch das automatische Eintragen per Skript oder Registry-Datei möglich.

Literatur

  • Netzsperren sind vermeidbar, 15. April 2009 – In seiner Analyse belegt Rochus Wessels anhand von Zahlen und deren Quellen die Möglichkeit der Beseitigung kinderpornografischer Angebote am Serverstandort. (PDF-Datei; 93 kB)
  • Daniel Leisegang: Internetzensur: Missbrauch des Missbrauchs. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Ausgabe 05/2009, S. 18-21.

Quellenangaben

  1. Der Versuch einer Zensur im Internet, Linksammlung bei nadir.org
  2. radikal mirror list as of 27-9-1996, Mail an fitug über Mirrorliste, 27 Sept. 1996
  3. TP:Fall Radikal endgültig ad acta gelegt, Telepolis heise.de, 30. Jan 1998
  4. TP:Hyperlink-Prozess: Freispruch für Angela Marquardt, Telepolis heise.de, undatiert
  5. Wenn der Briefträger alle Briefe lesen muss Berliner Zeitung vom 23. November 2001
  6. Lektionen im Internet, Universität München, undatiert
  7. Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügung in NRW Heise vom 14. Juni 2005
  8. a b c Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere, c’t 9/09
  9. Arcor sperrt Zugriff auf Porno-Seiten, heise online, 10. September 2007.
  10. Konrad Lischka: Vorbild Filmindustrie. Porno-Anbieter kämpfen gegen Web-Konkurrenz, Spiegel Online, 11. September 2007.
  11. Konrad Lischka: Fehlerhafte Zensur-Methode. Arcor stoppt den Porno-Filter, Spiegel Online, 17. September 2007.
  12. Stefan Krempl: Arcor installiert leicht umgehbare Netzsperre für YouPorn, heise online, 24. Oktober 2007.
  13. Konrad Lischka: Jugendschutz. Abmahnwelle drängt Internetanbieter zur Web-Zensur, Spiegel Online, 22. Oktober 2007.
  14. Ingo Pakalski: Gericht: Provider muss keine Pornoseiten sperren. Einstweilige Verfügung von Kirchberg Logistik abgelehnt, Golem.de, 23. November 2007.
  15. Stefan Krempl: Arcor hat Widerspruch gegen Verfügung zur YouPorn-Sperre eingelegt, heise online, 22. November 2007.
  16. Stefan Krempl: Weiterer Antrag auf Sperrung von Pornoseiten zurückgewiesen, heise online, 13. Dezember 2007.
  17. LG Frankfurt: Zugang zu Tierpornografie mittels GOOGLE muss nicht gesperrt werden. In: Pressemeldung der Huch Medien GmbH, 13. Dezember 2007.
  18. OLG: Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich In: heise.de, 23. Januar 2008.
  19. Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren. In: heise.de, 15. April 2008.
  20. Staatskanzlei Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 635/08
  21. "Sperrung von 231 Internetseiten in öffentlichen Gebäuden". Focus Online, 09.12.08
  22. Bundeskriminalamt: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. 7. Mai 2009. (PDF-Datei; 157 KB)
  23. a b c d e Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen. – Geplante Änderungen des Telekommunikations- und des Telemediengesetzes. (PDF-Datei; 36 KB)
  24. Telemedicus: Netzsperren: Der neue Entwurf und seine Rechtsmäßigkeit. 24. April 2009.
  25. Strafe bei versuchtem Zugriff auf Kinderporno-Seiten gefordert 24. April 2009
  26. Stoppschild gegen Kinderpornos im Web, Stern vom 17. April 2009
  27. Internetanbieter sagen Sperre von Webseiten zu, Tagesschau vom 17. April 2009
  28. Statement
  29. Rund 250 Bürger demonstrieren gegen "Scheuklappen fürs Internet", heise online vom 17. April 2009
  30. MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren
  31. heise online: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren, 22. April 2009.
  32. focus.de: Kriminalität – Surf-Sperre für Kinderporno-Seiten verzögert sich. 26. April 2009.
  33. Deutscher Bundestag: Petition: Kinder- und Jugendhilfe - Kinderpornografie im Internet vom 17.03.2009
  34. Petition beim Bundestag
  35. 50.000 Bürger gegen Sperrung von Internetseiten Tagesschau vom 8. Mai 2009
  36. http://ak-zensur.de/
  37. Von der Leyens unseriöse Argumentation Die Zeit vom 13. Mai 2009
  38. Zensursula-Debatte: Wie man eine Generation verliert Pressespiegel bei Netzpolitik.org
  39. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Sperrverfügung gegen Internet-Provider 27. Januar 2009. (PDF-Datei; 285 KB)
  40. Warum es um Zensur geht Netzpolitik vom 25. April 2009
  41. Lutz Donnerhacke: Woher wissen Sie, was Sie tun? 5. Mai 2009
  42. heise online: Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe. 25. April 2009
  43. gulli.de: Internet-Sperrgesetz – Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich, 24. April 2009
  44. Keine Allmacht für das BKA Die Zeit vom 22. April 2009
  45. Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren Die Zeit vom 16. April 2009
  46. Webseite von Mogis
  47. Trotz Allem e.V.: Offener Brief zur Gesetzesvorlage Internetsperren (PDF-Datei; 155 KB)
  48. Strafverfolgung oder Internetsperren? Telepolis vom 18. Mai 2009
  49. Unterzeichnerliste IT-Eltern gegen Internetsperren
  50. Moderne Abenteuer: Prefetching & Linkverkürzer Netzpolitik vom 12. Mai 2009
  51. a b c Stellungnahme BITKOM
  52. BITKOM - Scharfe Kriktik am Kinderporno-Gesetz domainrecht, 14. Mai 2009
  53. Statt Internetsperren Kinderpornografie ernsthaft verfolgen Gesellschaft für Informatik, Pressemitteilung vom 18. Mai 2009
  54. Internet-Sperren für Kinderpornos Süddeutsche Zeitung vom 15. April 2009
  55. Die Legende von der Kinderpornoindustrie law blog vom 25. März 2009
  56. Harte Kritik an geplanter Sperrung kinderpornografischer Webseiten heute.de vom 24. April 2009
  57. Deutscher Bundestag: Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009. Eingesehen am 4. Mai 2009.
  58. Mitzeichnungsverlauf auf stefreak.de
  59. Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe
  60. Umfrage im Auftrag von MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren
  61. Mehr als 90% gegen Sperrung von Internetseiten Die Zeit vom 20. Mai 2009
  62. Pennsylvania child porn law causes ‘massive overblocking of sites, www.theregister.co.uk, 13 Jan 2004
  63. Sperrverfügungen im Internet,KJM,2008
  64. Kinderpornografie: Vor allem Symbolwert, Schweden zufrieden mit Internet-Blockaden / Banken sollen die Bezahlwege blockieren Märkische Allgemeine vom 27. März 2009
  65. heise online: "Familienministerin: Provider machen mit beim Sperren von Kinderporno". Abgerufen am 16.5.2009
  66. Hausdurchsuchung bei Inhaber der Domain wikileaks.de. (Nachrichtenartikel) heise online, 25. März 2009, abgerufen am 28. März 2009.
  67. Schlag gegen Internet-Aktivisten wegen angeblicher Beihilfe zum Vertrieb von Kinderpornografie. (Nachrichtenartikel) Spiegel online, 28. März 2009, abgerufen am 28. März 2009.
  68. Guttenberg verärgert Online-Petenten gegen Internetzensur ZDNet.de vom 11. Mai 2009
  69. Kinderpornoseiten-Filter mangelhaft - Sperren verhindern Missbrauch nicht TAZ vom 09.02.2009
  70. Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft: FoeBuD richtet Anti-Zensur-DNS-Server ein FoeBuD e. V. vom 17. April 2009