Feuerlöscher

Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gewicht von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden. Er enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.
Brandklassen
Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind:
- Brandklasse A: Brände mit brennbaren festen Stoffen, die üblicherweise mit Glut brennen (z.B. Holz, Papier, Kunststoffe)
- Brandklasse B: Brände mit brennbaren flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (z.B. Benzin, Fett, Öl, Wachs)
- Brandklasse C: Brände von Gasen (z.B. Erdgas, Acetylen, Wasserstoff)
- Brandklasse D: Brände von Metallen (z.B. Magnesiun, Natrium, Aluminium)
Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet.
Bis 1978 existierte noch eine Brandklasse E, die für Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war. Mit Einführung der EN2 wurde diese jedoch gestrichen, da alle Feuerlöscher in Niederspannungs-Anlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedrucke Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Löschmittel
Als Löschmittel werden nichtbrennbare Gase (normalerweise Kohlendioxyd), Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet, die mit einem Kennbuchstaben in der Typenbezeichnung des Feuerlöschers angegeben sind. Bis Mitte der 1990er wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seit dem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten.
- Kennbuchstabe K : Kohlendioxydlöscher
- Kennbuchstabe P : Pulverlöscher für reine Flammenbrände
- Kennbuchstabe PG: Pulverlöscher für Flammen- und Glutbrände
- Kennbuchstabe M : Pulverlöscher für Brände von Metallen
- Kennbuchstabe W : Wasserlöscher
- Kennbuchstabe S : Schaumlöscher
Druckerzeugung
Der zum Ausstoß des Löschmittels benötigte Druck wird entweder bei der Inbetriebnahme chemisch erzeugt, ist in einem gesonderten Treibmittelbehälter, oder der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck.
- Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
- Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck.
- Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck.
Vorgehensweise beim Löschen
Da der Feuerlöscher nur für eine begrenzte Zeit Löschmittel ausstößt, sind einige Vorgehensweisen zu beachten, um die bestmögliche Löschwirkung zu erzielen:
- Feuerlöscher erst am Brandherd betätigen.
- Unter Beachtung der Windrichtung immer mit dem Wind vorgehen.
- Flächenbrände von unten her Löschen.
- Tropfbrände werden von oben nach unten gelöscht, damit brennende Tropfen das Feuer nicht wieder neu entzünden.
- Besser mehrere Feuerlöscher gleichzeitig als nacheinander einsetzen.
- Die gelöschte Brandstelle nicht sofort verlassen, sondern beobachten, falls sich das Feuer wieder entzündet.
- Die verwendeten Feuerlöscher nicht wieder zurückstellen, sondern gleich wiederbefüllen lassen.
Überprüfung
Ein Feuerlöscher muss alle zwei Jahre auf seine Funktion überprüft werden. Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplankette, auf der ersichtlich ist, wann er neuerlich überprüft werden muss.
Mögliche Schäden sind Undichtheit, sodass er Druck verliert. Bei Pulverlöscher kann das Pulver im Laufe der Zeit zusammengepackt sein, sodass es auch unter Druck nicht ausgeblasen werden kann. Deshalb sollte man auch Feuerlöscher für Fahrzeuge alle Jahre überprüfen lassen.Vor allem Nasslöscher können nach längerer Zeit auch durchrosten.
Wichtig ist die Überprüfung auch im Schadensfall. Sollte ein nicht funktionierender Feuerlöscher, der nicht überprüft wurde, schuld sein, dass der Schaden größer ist, so kann die Versicherung den Ersatz reduzieren.
Feuerlöscher im Straßenverkehr
Für Gefahrguttransporte und für Autobusse sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei LKW sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6 kg Löscher mitgeführt werden. Bei PKW sollte man zumindest einen 2 kg Löscher mitführen, da mit einem kleineren, obwohl solche auch im Handel sind, eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen. Außerdem sollte er griffbereit gelagert sein und nicht irgendwo, wie z.B. beim Reserverad, versteckt sein.
Siehe auch: Feuerwehr, Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr