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Einstiegsgeld

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Beim Einstiegsgeld handelt es sich um die dritte Art der Förderung neben Ich-AG und Überbrückungsgeld ab 2005. Es tritt mit Hartz IV in Kraft, durch das ab 1. Januar 2005 Empfängern des Arbeitslosengelds II nicht mehr als Ich-AG oder mit Überbrückungsgeld gefördert werden.

Gesetzlich geregelt ist das Einstiegsgeld in § 29 SGB II.

Einstiegsgeld kann zusätzlich zum bestehenden Arbeitslosengeld II nach Ermessen des zuständigen Fallmanagers ausgezahlt werden. Der Zuverdienst wird allerdings zum größten Teil auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Üblicherweise wird das Einstiegsgeld zur Förderung einer selbstständigen Tätigkeit genehmigt, kann aber auch als Zuschuss bei Aufnahme einer gering bezahlten abhängigen Erwerbstätigkeit gewährt werden. Die Leistung wird für maximal 24 Monate erbracht und die genaue Höhe soll von der bisherigen Bezugsdauer des Arbeitslosengelds sowie von der Zahl der Angehörigen (Einkommen der Bedarfsgemeinschaft) abhängen.

Förderungsvoraussetzungen

  • Es besteht der Anspruch auf ALG II bzw. ALG II wird bezogen.
  • Eine selbstständige Tätigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ab 15 Wochenstunden wird aufgenommen.
  • Der Fallmanager beziehungsweise der persönliche Ansprechpartner der Agentur für Arbeit stellt eine Erforderlichkeit der Geldleistung in Hinblick auf die "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" fest.
  • Die Erstellung eines Businessplans. Hierfür bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit online und auf CD eine kostenlose Software an.

Höhe des Einstiegsgeldes

Das Wirtschaftsministerium hat einen Betrag von bis zu 300 Euro in den Raum gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich eher um den Maximalwert als um den Regelwert handelt.

Der Fallmanager ist an keine Höhe gebunden. Das Einstiegsgeld orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden und an den Regelsätzen.

Es wird davon ausgegangen, dass die neue Selbstängigkeit nicht sofort Gewinn erwirtschaftet. Werden Gewinne erzielt, so werden diese mit den Leistungen bis auf ca. 17% verrechnet.

Literatur

  • Andreas Lutz: Ich-AG und Überbrückungsgeld; Linde Verlag; 2005; ISBN 3709300592 - ab der 3. Auflage inklusive Einstiegsgeld