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Lord High Steward

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Lord High Steward Edward Hyde, 1. Earl of Clarendon

Der Lord High Steward von England - nicht zu verwechseln mit dem High Steward, einer Gerichtsfunktion - ist der Führende der Great Officers of State. Unter ihm stehen der Lord High Chancellor (Lordkanzler) und der Lord High Treasurer (Lordschatzmeister).

Der Amtsinhaber hatte vornehmlich repräsentative Aufgaben wahrzunehmen wie den Vorsitz bei der Krönung britischer Monarchen und Erhebungen in den Adelsstand. Er nahm aber auch eine wichtige judikative Funktion war: den Vorsitz bei Prozessen gegen Mitglieder des Adels. Obwohl zunächst ohne politische Funktion, nahm die Bedeutung dieser Position im Laufe der Zeit so zu, dass ihr Inhaber schließlich einer der mächtigsten Männer des Königreichs war.

Der erste Lord High Steward scheint Robert de Beaumont, 2. Earl of Leicester, Sohn von Robert de Beaumont, 1. Earl of Leicester, gewesen zu sein. Seitdem war das Amt mit dem Adelstitel Earl of Leicester verbunden, bis Henry Bolingbroke, Earl of Leicester und Herzog von Lancaster als Heinrich IV. 1399 selbst König von England wurde. Er machte seinen zweiten Sohn Thomas von Lancaster zum Lord High Steward. Nach dessen Tod 1421 blieb das Amt unbesetzt, und meist übernahmen der Lord Chancellor oder andere Mitglieder des hohen Adels die entsprechenden Aufgaben.

Um einen Adligen aufgrund von Straftaten zu verurteilen, musste ihm im Oberhaus der Prozess gemacht werden. Dazu wurde ein Anwesender zum Lord High Steward ernannt, der das Verfahren anschließend leitete. Strafverfahren gegen Adlige im Oberhaus wurden erst 1948 abgeschafft.

Lords High Steward von England 1154–1421

Heinrich IV.

Lords High Steward von England bei Krönungen 1422 bis heute

Lords High Steward von England bei Prozessen gegen Mitglieder des Adels 1422 bis heute

Anne Boleyn
Thomas Howard, 4. Herzog von Norfolk
Robert Devereux, 2. Earl of Essex
Warren Hastings

Der Prozess gegen Lord de Clifford wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr war der letzte, der im Oberhaus verhandelt wurde.