Mitglieder der Württembergischen Landstände 1851 bis 1856
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Diese Liste umfasst die Mitglieder der Württembergischen Landstände des Königreichs Württemberg in der Wahlperiode von 1851 bis 1856.
Während dieser Wahlperiode tagte der 19. ordentliche Landtag vom 6. Mai 1851 bis zum 20. August 1855.
Das Präsidium der Ersten Kammer (Kammer der Standesherren)
Präsident: Herzog Friedrich von Württemberg amtierte zunächst im Mai und Juni 1851, ehe Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg sein Amt als regulärer Präsident der Kammer antrat
Vizepräsident: Fürst Karl Egon II. zu Fürstenberg gefolgt 1852 von Fürst Friedrich von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee
Die Mitglieder der Ersten Kammer
Prinzen des Hauses Württemberg
- Kronprinz Karl von Württemberg
- Königlicher Prinz Paul von Württemberg († 1852)
- Königlicher Prinz Friedrich von Württemberg
- Königlicher Prinz August von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Alexander Konstantin von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Eugen II. von Württemberg
- Herzog Eugen III. von Württemberg war nie persönlich anwesend
- Herzog Wilhelm Nikolaus von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Nikolaus von Württemberg war seit 1855 Mitglieder der Kammer, in dieser Wahlperiode jedoch nie persönlich anwesend
- Herzog Paul Wilhelm von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Maximilian von Württemberg
- Herzog Alexander Friedrich Wilhelm von Württemberg war nie persönlich anwesend und ließ sich vertreten
- Herzog Ernst von Württemberg war nie persönlich anwesend
Standesherren
- Fürst Karl Egon II. zu Fürstenberg († 1854)
- Fürst Albert zu Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg war seit 1851 Standesherr, wurde jedoch wegen Minderjährigkeit in dieser Wahlperiode von anderen Standesherrn vertreten
- Fürst Karl zu Hohenlohe-Bartenstein wurde zeitlebens wegen mangelnder Befähigung durch andere Standesherrn vertreten.
- Fürst Karl Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Kirchberg war in diese Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg
- Fürst August zu Hohenlohe-Öhringen († 1853) , vertreten von seinem Sohn und Nachfolger Fürst Hugo zu Hohenlohe-Öhringen, der ebenfalls in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend war und sich vertreten ließ
- Fürst Friedrich zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst war in dieser Wahlperiode nie anwesend
- Graf Franz von Königsegg-Aulendorf vertreten von seinem Sohn Gustav von Königsegg-Aulendorf
- Fürst Georg zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, seit 1851 vertreten durch seinen Sohn Adolf zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg
- Fürst Karl VI. Heinrich zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg wegen Minderjährigkeit nicht anwesend und auch nicht vertreten
- Alfred Graf von Neipperg seit 1853 vertreten von seinem Bruder Erwin Franz, Graf von Neipperg
- Fürst Otto von Oettingen-Spielberg
- Fürst Karl Friedrich Kraft zu Oettingen-Wallerstein vertreten durch seinen Onkel Karl Anselm Kraft zu Oettingen-Wallerstein
- Graf Friedrich von Pückler-Limpurg (1852 Mandatsverzicht), gefolgt von seinem Bruder Ludwig Friedrich Graf von Pückler-Limpurg († 1854), gefolgt von seinem Vertreter und Neffen Kurt Graf von Pückler-Limpurg
- Graf Otto Wilhelm von Quadt zu Wykradt und Isny
- Graf Albert von Rechberg und Rothenlöwen zu Hohenrechberg
- Graf Richard von Schaesberg-Thannheim war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Fürst Ferdinand von Solms-Braunfels
- Fürst Maximilian Karl von Thurn und Taxis war nie persönlich anwesend
- Graf Maximilian von Törring-Gutenzell war nie persönlich anwesend
- Graf Hugo Waldbott von Bassenheim war nie persönlich anwesend.
- Fürst Friedrich von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee
- Fürst Konstantin von Waldburg zu Zeil und Trauchburg
- Leopold Fürst von Waldburg zu Zeil und Wurzach , seit 1853 vertreten durch seinen Sohn Karl Fürst von Waldburg zu Zeil und Wurzach
- Graf Richard zu Waldeck-Pyrmont
- Fürst Alfred zu Windischgrätz war nie persönlich anwesend
Auf Lebenszeit ernannte Mitglieder
- Fidel Baur von Breitenfeld trat 1851 in die Kammer ein
- Josef von Beroldingen
- Graf Friedrich Wilhelm von Bismarck legte sein Mandat 1853 nieder
- Karl von Gärttner
- Heinrich von Harpprecht trat 1851 in die Kammer ein
- Freiherr Karl von Holzschuher
- Freiherr Karl von Linden trat 1853 in die Kammer ein
- Freiherr Eugen von Maucler
- Freiherr Constantin von Neurath trat 1851 in die Kammer ein
- Graf Johann Georg von Sontheim
- Karl Freiherr von Waechter-Spittler
Das Präsidium der Zweiten Kammer (Kammer der Abgeordneten)
Alterspräsident: Friedrich von Römer
Präsident: Friedrich von Römer
Vizepräsident: Alois Wiest
Die 23 bevorrechtigten Mitglieder der Zweiten Kammer
Vertreter der Ritterschaft des Neckarkreises
Vertreter der Ritterschaft des Jagstkreises
- Graf Sigismund Clemens Philipp von Adelmann zu Hohenstadt
- Freiherr Ludwig von Eyb
- Freiherr Louis von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld
- Freiherr Adolf Hofer von Lobenstein
Vertreter der Ritterschaft des Schwarzwaldkreises
- Freiherr Adolf von Gültlingen 1854 in die Kammer eingetreten
- Freiherr Karl von Linden bis 1853, als er lebenslänglich ernanntes Mitglied der Ersten Kammer wurde
- Freiherr Edmund von Ow
- Freiherr Johann Karl von Ow
Vertreter der Ritterschaft des Donaukreises
- Freiherr Franz Daniel von Besserer von Thalfingen von 1851 bis 1852
- Freiherr Ludwig von Gaisberg eingetreten 1852 als Nachfolger des Freiherrn von Besserer
- Freiherr Wilhelm König von Königshofen erst seit 1853
- Freiherr Karl von Palm
Vertreter der evangelischen Landeskirche
- Generalsuperintendent von Heilbronn: Gottlob Eberhard Hafner , bis 1852, gefolgt 1853 von Edmund von Sigel
- Generalsuperintendent von Ludwigsburg: Friedrich von Gerok
- Generalsuperintendent von Reutlingen: Dr. Sixt Karl Kapff , gefolgt 1852 von Dr. Christian Friedrich von Dettinger
- Generalsuperintendent von Schwäbisch Hall: Gebhard von Mehring
- Generalsuperintendent von Tübingen: Christian Gottlob von Moser
- Generalsuperintendent von Ulm: Albert Friedrich Hauber
Vertreter des Bistums Rottenburg
- Bischof von Rottenburg: Josef von Lipp ließ sein Mandat stets ruhen
- Domkapitular von Rottenburg: Anton von Oehler
- Dienstältester katholischer Dekan: Thomas von Maier
Kanzler der Universität Tübingen
Die 70 gewählten Abgeordneten der Zweiten Kammer
Die Abgeordneten der sieben „guten Städte“
Die Abgeordneten der Oberämter des Neckarkreises
Die Abgeordneten der Oberämter des Jagstkreises
Die Abgeordneten der Oberämter des Schwarzwaldkreises
Die Abgeordneten der Oberämter des Donaukreises
Literatur
- Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815 – 1933. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2