Schonisches Recht

Das Schonische Recht (dänisch Skånske Lov) ist eine Gesetzesordnung aus dem 13. Jahrhundert. Es galt in Schonen einschließlich der Insel Bornholm, Halland und Blekinge (im gesamten Skåneland). Es wurde zwischen 1202 und 1216 in Altdänisch niedergeschrieben und war eine der ältesten schriftlich fixierten Rechtsgrundlagen in Dänemark.
Zu den anderen, ebenfalls unter König Waldemar II. verfassten dänischen Landschaftsrechten gehörte weiter das Seeländische Recht (für Seeland und die südlichen Inseln) und das 1241 verfasste Jütische Recht (für Jütland einschließlich Südjütlands und die Insel Fünen).
Das Schonische Recht blieb bis 1683 gültig, als es vom schwedischen Recht abgelöst wurde (Skåneland fiel nach dem Frieden von Roskilde an Schweden). Das Schonische Recht ist insofern bemerkenswert, als dass es der einzige Rechtstext ist, der mit Runen geschrieben wurde. In Kopenhagener Universitätsbibliothek ist noch eine Handschrift des Schonischen Rechtes vorhanden.
Mit dem Schonischen Recht ist auch die dänische Volksweise Drømte mig en drøm i nat überliefert.