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Personalunion

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Das Wort Personalunion wird verwendet um auszudrücken, dass ein Mensch mehrere verschiedene Eigenschaften, Ämter oder Funktionen innehat.

Vereinigung von Ländern

Die Regierung mehrerer Länder in Personalunion spielte vor allem in der Feudalzeit eine große Rolle. Bis weit ins 18. und 19. Jahrhundert hinein gab es in der Regel keinen einheitlichen "Staat", sondern ein größerer Monarch regierte eine Mehr- oder Vielzahl von Ländern mit je eigenen Verfassungen, Regierungssystemen und ständischen Partizipationsrechten.

Die moderne Staatsbildung seit dem 18. Jahrhundert setzte auf Vereinheitlichung dieser Vielfalt. Doch auch dann gab es verschiedentlich weiterhin Personalunionen. Die davon betroffenen modernen Staaten hatten zwar denselben Herrscher, wurden aber ebenfalls nach verschiedenen Gesetzen geführt und blieben rechtlich getrennt. Der moderne Trend zur Staatsvereinheitlichung verband sich jedoch seit dem 19. Jahrhundert mit dem des Nationalismus, und im Zuge der damals vorherrschenden Nationalstaatsbildung zerfielen entweder die noch bestehenden Personalunionen, oder sie wurden zu einer Realunion verfestigt. Bei der Realunion entstand ein neuer, vereinigter Gesamtstaat, der nicht nur über die Person des Monarchen, sondern über weitere Institutionen (Verfassung, Parlament, Armee etc.) fest integriert wurde.

Beispiele für Personalunionen sind:

Vereinigung von Funktionen

Monarchie

Kirche

Privatwirtschaft

  • Vorstandsmitglied und Sprecher des Vorstandes
  • Oberarzt und Strahlenschutzbeauftragter
  • Abteilungsleiter Vertriebskundenbetreuung und stellvertretender Abteilungsleiter Marketing
  • Sachbearbeiterin und Betriebsratsmitglied
  • Gruppenleiter Forschung und Brandschutzbeauftragter

Öffentlicher Dienst

Politik

  • Landtagsabgeordneter ist Abgeordneter und Mitglied eines Ausschusses (und Aufsichtsratsmitglied)