Aufenthaltsgenehmigung
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Aufenthaltsgenehmigung ist der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung:
- Aufenthaltserlaubnis,
- Aufenthaltsbewilligung,
- Aufenthaltsberechtigung und
- Aufenthaltsbefugnis.
Im derzeit in der Diskussion befindlichen Zuwanderungsgesetz wird der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt.