Zum Inhalt springen

Aufenthaltsgenehmigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Februar 2004 um 22:57 Uhr durch Pfmeurer (Diskussion | Beiträge) (ein wenig Wikipedia-Form eingebracht und Schlusssatz eindeutiger formuliert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Aufenthaltsgenehmigung ist der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung:

  • Aufenthaltserlaubnis,
  • Aufenthaltsbewilligung,
  • Aufenthaltsberechtigung und
  • Aufenthaltsbefugnis.

Im derzeit in der Diskussion befindlichen Zuwanderungsgesetz wird der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt.