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Kraftfahrzeugsteuer (Deutschland)

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Die Kfz-Steuer muss ein Fahrzeughalter für jedes auf ihn zugelassene Fahrzeug bezahlen. Die Steuer wird von den Bundesländern erhoben und fliesst den Landeshaushalten zu.

Wie hoch diese Steuer ausfällt wird derzeit (Stand 2003) je nach Fahrzeugart - PKW und Motorrad oder LKW - unterschiedlich festgesetzt.


PKWs und Motorräder

Bei PKWs und Motorrädern ist die Kfz-Steuer zunächst abhängig vom Hubraum des Motors. Danach wird noch unterschieden zwischen der Art des Motors (Diesel- oder Otto-Motor) und der Schadstoffklasse. Es wird das Ziel verfolgt, höheren Schadstoffausstoss mit einer höheren Steuer zu belegen bzw schadstoffarme Fahrzeuge zu belohnen.

Dazu wurden die folgenden Schadstoffklassen nach den Kriterien "Schadstoff- und Kohlendioxidausstoss" festgelegt:

  • Euro 4
  • Euro 3
  • 3-Liter-Auto
  • Euro 2
  • Euro 1 und vergleichbare 5-Liter-Autos
  • nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm fahren dürfen
  • schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen
  • übrige PKW (mit besonders hohem Schadstoffausstoss)

Für das Jahr 2003 - als Beispiel, die Einteilung darzustellen - gelten folgende Steuersätze für je 100 cm³ Hubraum:

Schadstoffklasse Motor Steuersatz
Euro 4 Otto-Motor 10,00 €
Diesel-Motor 27,00 €
Euro 3 Otto-Motor 10,00 €
Diesel-Motor 27,00 €
3-Liter-Auto Otto-Motor 10,00 €
Diesel-Motor 27,00 €
Euro 2 Otto-Motor 12,00 €
Diesel-Motor 29,00 €
Euro 1 Otto-Motor 21,20 €
Diesel-Motor 45,10 €
nicht schadstoffarm Otto-Motor 29,60 €
Diesel-Motor 53,50 €
schadstoffarm Otto-Motor 41,20 €
Diesel-Motor 65,10 €
übrige Otto-Motor 49,60 €
Diesel-Motor 73,50 €

Besonders schadstoffarme Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4, Euro 3 und 3-Liter-Auto sind bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei.

LKWs

Bei LKWs ist die Höhe der Kfz-Steuer abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht:

Pro 200 kg kosten bei einem zulässigen Gesamtgewicht

  • bis 2000 kg: 11,25 Euro
  • von 2000 kg - 3000 kg: 12,02 Euro
  • von 3000 kg - 3500 kg: 12,78 Euro

Bei LKW über 3500 kg fliessen in die Steuerberechnung noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.


Sonderfahrzeuge

Anhänger und Elektro-Autos werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Für Oldtimer gilt ein pauschaler Steuersatz. Keine Kfz-Steuer zahlen Fahrzeuge, die im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, Busse, Zugmaschinen sowie Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft.

Ausnahmen

Schwerbehinderte können eine Steuerbefreiung beantragen.


Politik

Es wird immer wieder darüber diskutiert, die Kfz-Steuer abzuschaffen und dafür die Mineralölsteuer zu erhöhen.

PRO Abschaffung der Kfz-Steuer
  • Wer viel fährt zahlt auch viel.
  • Auch ausländische Besucher zahlen beim Tanken für die Benutzung der deutschen Strassen.
  • Das Eintreiben der Steuer verusacht Kosten (Verwaltungsaufwand).
Kontra Abschaffung der Kfz-Steuer
  • Es entfallen Steuerungsinstrumente für Behinderte, Katalysator, Russfilter ...


Historie

Als Vorläufer der Kfz-Steuer kann man die Wege- und Brückenzölle des Mittelalters ansehen. Erstmals eine Steuer auf Motor-Fahrzeuge wurde 1899 in Darmstadt erhoben. Diese galt damals als Luxussteuer.
Die Einteilung in 3 Schadstoffklassen wurde 1985 vorgenommen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu verringern. 1997 führte man 6 Schadstoffklassen ein.