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Transsexualität

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Transsexualität ist vermutlich der bekannteste Begriff aus dem Transgender-Spektrum. Er ist eine medizinische Diagnose, und bezeichnet üblicherweise Menschen, die körperlich eindeutig einem Geschlecht angehören, sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, und danach streben, in dieser anderen Geschlechtsrolle möglichst vollständig zu leben.

Diesem Ziel dienen die medizinischen Maßnahmen, die aus Hormontherapie, geschlechtsangleichenden Operationen und ggf. der Epilation, der dauerhaften Bartentfernung bestehen.
In beiden Richtungen wird normalerweise eine Hormontherapie durchgeführt, so dass eine zweite Pubertät eintritt, welche die sekundären Geschlechtsmerkmale des anderen Geschlechts entstehen lässt; die Wirkungen der ersten, natürlichen Pubertät werden allerdings dadurch nicht rückgängig gemacht.
Bei Transfrauen (Mann-zu-Frau-Transsexuellen oder Transgendern) wird üblicherweise die genitalangleichende Operation (früher als Geschlechtsumwandlung bezeichnet) durchgeführt; dabei werden die männlichen Genitalen so umgeformt, dass den weiblichen Genitalien sehr ähnliche entstehen; allerdings selbstverständlich ohne die entsprechenden inneren Organe. Ebenfalls wird häufig eine Vergrößerung der durch die Hormontherapie entstandenen weiblichen Brust vorgenommen.
Bei Transmännern (Frau-zu-Mann-Transsexuellen oder Transgendern) wird die genitalangleichende Operation wesentlich seltener durchgeführt, da die vorhanden Techniken sehr komplikationsträchtig, die Ergebnisse hingegen meistens nicht zufrieden stellend sind. Transmänner unterziehen sich aber nahezu immer einer Mastektomie, also der Entfernung der weiblichen Brust. Ebenfalls werden üblicherweise die inneren weiblichen Organe, also Eierstöcke und Gebärmutter entfernt.

Daneben gibt es juristische Maßnahmen, die transsexuellen Menschen eine weitgehende Integration in der gewünschte Geschlechterrolle ermöglichen sollen. Aus diesem Grunde ist im Jahre 1980 das sogenannte Transsexuellengesetz verabschiedet worden. Dieses Gesetz sieht die Änderung des Vornamens und die Änderung des Geschlechtseintrages (einschließlich Änderung der Geburtsurkunde) vor. Die Vornamensänderung erfolgt weitgehend unabhängig von medizinischen Maßnahmen, während für die Änderung des Geschlechtseintrages (Personenstandsänderung) nach der derzeitigen Rechtslage eine weitgehende medizinische Angleichung an das Wunschgeschlecht (also die Geschlechtsgleichende Operation) erforderlich ist.

Der Begriff Transsexualität wurde bereits seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts kritisiert, zunächst, weil er fälschlicherweise nahe legt, dass es sich bei Transsexualität entweder um eine sexuelle Präferenz handelt oder um eine sexuelle Spielart, dies ist aber falsch. Bei sämtlichen Phänomenen aus dem Transgender-Spektrum handelt es sich um Fragen der Geschlechtsidentität; welche sexuelle Präferenz damit verbunden ist, ist davon völlig unabhängig.
Der Begriff wird seit einigen Jahren auch deswegen stark kritisiert, weil die Kriterien für Transsexualität auf einem binären Geschlechtsbild beruhen (siehe Heteronormativität) und sich zu stark auf die Möglichkeiten der medizinischen Veränderung des Körpers und zu wenig auf die sozialen Umstände beziehen.

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