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Diskussion:Bindefrist

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Mai 2009 um 15:18 Uhr durch CopperBot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Signaturnachtrag für Beitrag von Thomas.Taeger: "Konventionalstrafe auf diffuse Begriffe 'Bindefrist' bzw. 'Bindungsfrist'?"). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Konventionalstrafe auf diffuse Begriffe 'Bindefrist' bzw. 'Bindungsfrist'?

Die Wikipedia-Seite "Bindefrist' ist sicher gut gemeint - vielen Dank dafuer - aber m.E. sehr gefaehrlich und so nicht haltbar.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz: http://bundesrecht.juris.de/index.html habe ich nach den beiden 'Begriffen' gesucht und folgende Treffer gefunden: - fuer 'Bindefrist': 0 Treffer - fuer 'Bindungsfrist': 2 Treffer, aber voellig spezielle, naemlich: Volltextsuche - Trefferliste Trefferliste für 'bindungsfrist' Dokument 1 - 2 von 2 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.

AusÜbsiedWOG - Einzelnorm****

   ... in Kenntnis setzt und dieser Aufenthalt 30 Tage nicht übersteigt; die Gesamtdauer der Abwesenheit vom Zuweisungsort darf innerhalb der dreijährigen Bindungsfrist drei Monate nicht übersteigen. Weitere finanzielle Hilfen werden nicht gewährt. zum Seitenanfang Datenschutz 

AusÜbsiedWOG - Einzelnorm****

   ... von zwei Monaten zu entscheiden. (5) Ein Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 besteht nicht, wenn der Antrag weniger als drei Monate vor Ablauf der Bindungsfrist gestellt wird. zum Seitenanfang Datenschutz 

(Zitatende)


Da ich es nicht glauben konnte, habe ich noch eine Volltextsuche ueber das Handelsgesetzbuch gestartet - wieder 0 Treffer.

Die Auskunft, die ich vor Jahren als Feiberufler von einem Projektvermittler 'definitiv' bekommen hatte, war auch eine ganz andere: Wer eine Bindefrist unterschreibt/abgibt, muss sich an die _Konditionen_ seines Angebots halten, ist jedoch nicht verpflichtet, die _Dienstleistung_ selbst ueberhaupt zu erbringen.

Das kann auch gar nicht anders sein, denn auf Einkaufsportalen grosser Konzerne bieten Hunderte von kleinen und grossen Dienstleistern auf das gleiche Projekt an. Muessten all diese Firmen waerend der Bindefrist von z.B. 3 bis 10 Wochen die Haende in den Schoss legen und hoffen, unter den hunderten Anbietern der Gewinner zu sein, dann waeren 95% dieser Anbieter schon lange insolvent.

Jegliche 'Vereinbarung' einer Konventionalstrafe auf Rueckzug des Angebots _vor Auftragsbestaetigung_ kann nach meinem Rechtsempfinden nur _sittenwidrig_ und damit null und nichtig sein.

Kennt jemand hierzu Gerichtsentscheide?

Die momentane Version (2009-05-09) der Wikipedia-Seite 'Bindefrist' dagegen suggeriert die Rechtmaessigkeit von Bindefristen auf Leistung und sogar Konventionalstrafen, und das ohne Nennung nachpruefbarer Quellen. Da dies fuer kleine Firmen ein aeusserst heikles Thema ist, sehe ich mich gezwungen, die Seite selbst zu taggen, und bitte um Korrektur. Ich selbst bin kein Jurist und kann keine positive Formulierung beisteuern.

Trotzdem Dank fuer diese Erstversion der Seite zu diesem wichtigen Thema! tomte (nicht signierter Beitrag von Thomas.Taeger (Diskussion | Beiträge) 14:48, 9. Mai 2009 (CEST)) Beantworten