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Schuleingangsuntersuchung

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Schuleingangsuntersuchungen sind in den meisten Bundesländern eine Pflichtaufgabe eines Gesundheitsamtes. Alle Kinder eines Jahrganges werden vor Schuleintritt durch mehr oder minder dafür qualifizierte Ärzte des Gesundheitsamtes nach bestimmten Kriterien untersucht. In der Regel gehört dazu die körperliche Untersuchung (z.B. Größe, Gewicht, Hör- und Sehfähigkeit) aber auch die Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes. Ggf. werden Hinweise für bestimmte Fördermaßnahmen gegeben. Auf der Grundlage der Schuleingangsuntersuchung entscheidet der Schulleiter, ob die Einschulung erfolgt.