Presseausweis
Ein Presseausweis dient dem Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten und ist damit in erster Linie ein Arbeitsinstrument, das die journalistische Recherche erleichtern soll. In der journalistischen Praxis ist der Presseausweis weniger wichtig als oft angenommen. Um von Unternehmen, Institutionen oder sonstigen Veranstaltern bei der Recherche unterstützt zu werden, ist eher von Bedeutung, für welche Publikation man recherchiert und dass man sich ordnungsgemäß akkreditiert.
Presseausweise tragen ab 2009 nicht mehr die Autorisierung der Innenminister. Das beschloss am 7. Dezember 2007 die Innenministerkonferenz (IMK). Auf der Rückseite des Presseausweises ist bis dahin noch die IMK-Aufforderung vermerkt, den Ausweis-Inhaber bei seiner Arbeit zu unterstützen. [1] Ab 2009 lautet die Formulierung: „Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“
Die beteiligten Verbände wollen den bundeseinheitlichen Presseausweis wie bisher weiterführen. Der Presseausweis wird in Zukunft vom DJV, von der dju in ver.di, dem BDZV, dem VDZ, dem Verband Deutscher Sportjournalisten und von Freelens ausgestellt.
Geschichte

Eine gesetzliche Regelung über die Ausstellung von Presseausweisen gibt es in Deutschland nicht, da diese die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit einschränken würde. Seit 1950 gab es jedoch eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz auf der einen Seite und Journalistengewerkschaften und Verlegerverbänden auf der anderen Seite, die die Ausstellung des „bundeseinheitlichen Presseausweises“ regelte. Dieser Ausweis sollte von Behörden grundsätzlich akzeptiert werden und wurde daher als „amtlich anerkannter“ Presseausweis bezeichnet. Diese Vereinbarung, die „den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter/in der Presse tätig ist“, erleichtern sollte, erlaubte das Ausstellen eines „bundeseinheitlichen Presseausweises“ nur folgenden Verbänden:
- Deutscher Journalisten-Verband
- ver.di Fachbereich Medien
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V..
Im Herbst 2004 stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage von FreeLens - Verein der Fotojournalisten (Berufsverband) fest, dass auch dieser Verband zur Ausstellung des „bundeseinheitlichen Presseausweises“ befugt sei. [2]
Folgende Verbände, die lange Zeit eine Gleichberechtigung den den o. g. Verbänden anstrebten, stellen eigene Presseausweise aus:
- Deutscher Fachjournalisten-Verband AG (DFJV),
- Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. (DVPJ)
- Deutscher Presse Verband e. V. (DPV).
Nach wie vor werden z.B. von Messeveranstaltern grundsätzlich Presseausweise der vier älteren Verbände plus Freelens akzeptiert, da ihnen gegenüber vom Antragsteller vor Ausstellung des Presseausweises schriftlich der Nachweis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit erbracht werden muss, wie das 1993 von den Innenministerkonferenz festgeschrieben wurde. Ausweise anderer Vereinigungen, die zum Teil ausdrücklich Werbung damit machen, ihre Ausweise an jedermann auszugeben, werden hingegen mal mehr, mal weniger akzeptiert. Der Besitz eines Presseausweises wird ohnehin zunehmend unwichtiger, eine ordnungsgemäße Akkreditierung ist bei vielen Veranstaltungen vorgeschrieben und unabhängig vom Ausweis. [3]
Am 5. Mai 2006 hatten die deutschen Innenminister zunächst beschlossen, auch künftig „das Erfordernis der Hauptberuflichkeit“ als „Leitbild“ beizubehalten. Aus behördlicher Sicht sei es jedoch „sachgerecht“, auch solchen Journalisten den Ausweis zuzugestehen, „die nicht hauptamtlich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind“. Zugleich wurde festgelegt, dass die Ausgabe von Presseausweisen nicht „der Hauptzweck des Verbandes“ sein dürfe. Eine endgültige Vereinbarung über die künftige Regelung der Presseausweis-Vergabe und über die hierfür berechtigten Verbände wurde durch die deutschen Innenminister zunächst nicht getroffen. Stattdessen wurde die Entscheidung an die vier „alten“ Verbände delegiert. Da diese sich mit den „neuen“ nicht einigten, beschloss die Innenministerkonferenz am 7. Dezember 2007, dass Presseausweise künftig nicht mehr auf der Rückseite die Autorisierung der Innenminister tragen dürfen.
Presseausweis und Journalistenrabatt
Für viele Journalisten hat der Besitz des Presseausweises noch einen anderen Aspekt: Viele Unternehmen koppeln die Gewährung eines Journalistenrabattes an den Nachweis journalistischer Tätigkeit. Fast alle Unternehmen, die einen Journalistenrabatt anbieten, lassen sich die journalistische Tätigkeit durch Vorlage eines Presseausweises belegen.
Jugendpresse
Für junge Medienmacher bis 27 Jahre, die nicht hauptberuflich an Jugendmedien arbeiten, geben die Landesverbände der Jugendpresse Deutschland e. V. einen mit den beiden Journalistenverbänden abgestimmten Jugend-Presseausweis heraus, der daher auch bundesweit anerkannt ist.
Literatur
- ↑ Deutscher Journalisten-Verband e. V., 7. Dezember 2007
- ↑ Kommentierung z. B.: Helmuth Jipp: Das Monopol ist gefallen. Über den so genannten bundeseinheitlichen Presseausweis, real nicht existierende Vorschriften und geschützte Pfründe, in: Berliner Journalisten, Nr. 4, 2005, S. 68; Alexander von Streit, Presseausweise, in: MediumMagazin 10/2005; sowie Das Presseausweis-Monopol bröckelt, in MedienCity
- ↑ Ein Beispiel: Die Frankfurter Buchmesse erkennt als Nachweis bei der Akkreditierung nur Presseausweise als „gültig“ an, die ausgestellt sind von ver.di (Industriegewerkschaft Medien, Deutsche Angestellten Gewerkschaft), Deutscher Journalisten Verband DJV, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, IFJ (International Federation of Journalists, Brüssel), Union International de la Presse Electronique (UIPRE), Journalistenvereinigung für technisch-wissenschaftliche Publizistik (TELI), Verband deutscher Motorjournalisten (VDM), World Federation of Journalists and Travel Writers (FIJET), Verband deutscher Agrarjournalisten (VDAJ), Vereinigung deutscher Reisejournalisten (VDRJ), Luftfahrt-Presse-Club (LPC)
Weblinks
- presseausweis.org - Informationen zum Presseausweis von Verdi, DJV, BDZV und VDZ
- Jugendpresse Deutschland