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Verwaltungsprozessrecht (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Verwaltungsgerichtsordnung enthält Regelungen über das Verwaltungsprozessrecht.

Enthalten sind neben Bestimmungen über die Besetzung der Gerichte auch Regelungen über die verschiedenen Klagearten, das Vorverfahren, über Entscheidungsmöglichkeiten sowie die Durchsetzung von Urteilen.

Text der Verwaltungsgerichtsordnung [1]