SICAV
SICAV ist die Abkürzung des französischen Begriffes Société d'Investissement à Capital Variable oder des italienischen Begriffes Società di Investimento a Capitale Variabile und bezeichnet eine nach französischem, belgischem, luxemburgischem, schweizerischem oder italienischem Recht gegründete Kapitalanlagegesellschaft mit variablem Grundkapital.
Der Zweck einer SICAV beschränkt sich darin, das Gesellschaftskapital in Wertpapieren anzulegen, um das Prinzip der Risikostreuung zu nutzen. Sie ist vergleichbar mit einer deutschen Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital (§ 104 ff. InvG), die nach dem Investmentgesetz handelt. Geregelt wird die SICAV durch das Gesetz vom 20. Dezember 2002 über die Organismen für gemeinsame Anlagen sowie dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über die Spezialfonds (Spezialfondsgesetz).
Im Gegensatz zu einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet die SICAV sich selbst und es gibt keine externe Verwaltungsgesellschaft. Sehr häufig wird das Tagesgeschäft jedoch auf den Investment Manager und den Administrator (oder andere Dienstleistungsunternehmen) ausgelagert, so dass die SICAV lediglich einen Verwaltungsrat hat, der die Dienstleister kontrolliert. Nur eine verschwindend geringe Zahl von SICAVs beschäftigt angestelltes Personal.
Eine SICAV kann als sogenannter Umbrellafund mehrere Subfunds (Unterfonds) haben. Diese sind rechtlich unselbstständig, das heißt sie unterstehen der Kontrolle des Verwaltungsrats. Haftungsmäßig sind sie aber getrennt zu behandeln, das heißt die Insolvenz eines Subfonds betrifft nicht die übrigen.
Eine der SICAV verwandte Gesellschaftsform ist die SICAF Société d'Investissement à Capital Fixe. Die SICAF nach Schweizer Recht ist im Gegensatz zur SICAV formell keine eigenständige Rechtsform, sondern ist eine Aktiengesellschaft nach Obligationenrecht, für die im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen besondere Vorschriften aufgestellt wurde.
Neben der SICAV und der SICAF gibt es noch die selten zu findende Form der SICAR (Sociétés d'investissement en capital à risque), die bei speziellen Aufgaben der Wagniskapital-Finanzierung Bedeutung findet sowie "Sonstige Formen".