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Internetwahl

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Als E-Voting (englisch e-voting, electronic voting) oder E-Abstimmung bezeichnet man die elektronische Form einer Wahl. Es handelt sich um ein direktdemokratisches Element der E-Democracy. Zu unterscheiden ist das hier beschriebene E-Voting von der Stimmabgabe mittels einer im Wahllokal befindlichen mechanischen Wahlmaschine, wie es etwa in den USA lange Zeit üblich war.

Die Stimmabgabe erfolgt beim E-Voting nicht mit Stimmzettel und Urne, sondern über ein elektronisches Medium (s. Publikationsform), wie zum Beispiel das Internet. Die Herausforderungen dabei sind die Anonymität bei gleichzeitiger Nachvollziehbarkeit und Unverfälschbarkeit der Wahl.

Die Kryptologie und von Kryptologen entwickelte Wahlprotokolle bieten bei elektronischen Wahlen eine wesentliche Hilfe. Bei den meisten Wahlprotokollen wird mit zentralen Wahlinstanzen gearbeitet. Diese Instanzen sind meist nach ihrer Funktionalität (zum Beispiel "Wahlvorstand" und "Wahlurne") aufgeteilt und strikt voneinander getrennt. Durch einen komplexen Ablauf von Verschlüsselung und digitaler Signatur soll die Anonymität und Authentizität der Wahlentscheidung gewährleistet werden.

In Deutschland befasst sich u. a. die "Forschungsgruppe Internetwahlen" [1] mit der Umsetzung elektronischer Wahlen. Mit dem entwickelten System "i-vote" wurden bereits u. a. Wahlen zum Studierendenparlament an der Universität Osnabrück (2001), im Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (2002), bei der Telekom Tochter T-Systems CSM (2002) sowie in modifizierter Form in der Gemeinde Esslingen (2001) durchgeführt.

Die Schweiz verfügt seit 2003 über eine Rechtsgrundlage für "örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe" (Art. 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte). Am 26. September 2004 wurde der so genannte Vote électronique erstmals im Rahmen einer eidgenössischen Abstimmung getestet. Der Pilotversuch wurde in den Genfer Gemeinden Anières, Cologny, Carouge und Meyrin durchgeführt und verlief völlig problemlos. Insgesamt gaben 21.8% der Stimmberechtigten dieser Gemeinden ihre Stimme per Internet ab. Weitere Testläufe sind vorderhand in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich vorgesehen. Nach Ansicht des schweizerischen Bundesrates sind diese Versuche der erste Schritt auf dem langen Weg hin zu einem Vote électronique (weitere Informationen auf der Internetseite der schweizerischen Bundeskanzlei).

Im Bereich Vereinswahlen wurden mit dem System POLYAS der Micromata Objects GmbH die Präsidiumswahlen der Initiative D21 (2003) sowie der Gesellschaft für Informatik (GI) (2004) durchgeführt [2]. Das Onlinewahlsystem ist bereits seit 1996 im Einsatz.

Bis zur Verwendung eines solchen Systems bei wichtigen politischen Wahlen, etwa Bundestagswahlen, müssten jedoch noch viele bisher ungeklärte Sicherheitsprobleme gelöst werden, wie zum Beispiel die Anfälligkeit gewöhnlicher Privat-PCs für eventuelle wahlverfälschende Schadsoftware, sowie das Vertrauen der Wähler gewonnen werden. Es ist auch umstritten, ob nicht das Wahlergebnis verfälscht wird, wenn Internetnutzer von zu hause aus wählen können, aber die (im Durchschnitt wohl weniger wohlhabenden) Nichtnutzer sich zu einer Wahlstelle begeben müssen.

Aus juristischer Sicht ist es auch durchaus umstritten, ob es sich bei einer elektronischen Wahl über das Internet um ein Pendant zur Briefwahl handelt. Denn schon die Briefwahl an sich steht bereits im Konflikt mit dem obligatorischen Wahlgeheimnis in der Verfassung.

Siehe auch