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Verdingung

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Verdingkind ist ein schweizerdeutsches Wort und bezeichnet im historischen Zusammenhang ein Kind, das mangels Geld zur Erziehung oder Lebenshaltung als Zwangsarbeiter an einen fremden Ort vermittelt wird, oft an einen Bauern.

Geschichte

Solche Kinder, meistens Waisen- und Scheidungskinder wurden zwischen 1800 und 1950 von den Behörden weggenommen und sie boten Interessierten die Verdingkinder öffentlich feil. Diese konnte man in einem "Markt" bis in die 1920er-Jahre für einen geringe Beträge unter 100 Franken kaufen. Sie wurden meistens in Bauernhöfen zu Zwangsarbeit, häufig ohne Lohn, eingesetzt. Nach Augenzeugenberichten von Verdingkindern wurden sie häufig ausgebeutet, erniedrigt oder vergewaltigt. Einige fanden dabei auch den Tod.

Misshandlungen wurden nur sehr selten verfolgt. Wenn solche behördlich festgestellt wurden, wurden den Pflegeeltern das Recht, neue Verdingkinder zu "erwerben", für mindestens fünf Jahre entzogen.

Es gilt neben der Verfolgung der Jenischen durch das "Hilfswerk" Kinder der Landstrasse, welcher aus heutiger rechtlicher Sicht als Völkermord gilt, als einer dunklesten Kapitale der jüngeren Schweizer Geschichte. Erst in den letzen Jahren griffen die Medien dieses Thema intensiver auf, nachdem dieses Thema lange Zeit bloss verdrängt wurde.

Die genaue Anzahl von Verdingkindern ist unbekannt, laut Schätzungen sind es "Hunderttausende", welche sich bis in die 1960er und 1970er-Jahre verdingt haben (Quelle: NZZ).

Heutige Situation

Heute leben in der Schweiz noch zigtausende ehemalige Verdingkinder, welche nicht selten psychische Probleme haben. Sie erwarten heute von der Regierung eine öffentliche Entschuldigung und finanzielle Entschädigungen.

Der Staat behält sich bis heute bedeckt. Eine entsprechende Motion zur historischen Aufarbeitung wurde 2004 vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen[1].

Siehe auch: Kinderarbeit Vorlage:Stub