Zum Inhalt springen

Begrenzte Menge

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Mai 2005 um 16:27 Uhr durch 217.7.0.11 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Feststehender Begriff im Gefahrgutrecht. Die begrenzten Mengen im Sinne der ADR/RID stellen eine teilweise Befreiung von den Transportvorschriften dar. Möglich durch die Anwendung der Tabelle der begrenzten Mengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 (ADR 2001) bzw. Randnummer 10011 (ADR 1999). In der Regel spricht man im Zusammenhang mit Gefahrgütern nicht von begrenzten Mengen, sondern von "Limited Quantities".