NRW-Tarif
Der NRW-Tarif ist ein Verbundtarif für landesweite Fahrten innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Er löst in NRW den Deutschen Personen- und Gepäcktarif ab.
Während zum 1. August 2004 bereits der NRW-Tarif mit drei PauschalPreisTickets, dem SchöneFahrtTicket NRW, dem SchönerTagTicket NRW Single und dem SchönerTagTicket NRW 5 Personen startete, erfolgt zum 12. Juni 2005 der Verkauf relationsbezogener Tickets für Fahrten innerhalb von NRW, die über die Verbund-/Gemeinschaftstarife hinausgehen.
Der NRW-Tarif gilt stets von "Haus zu Haus".
Die Tickets des NRW-Tarifs schließen wie bei den Verbund- und Gemeinschaftstarifen ein
- die Fahrt von der Starthaltestelle mit dem Bus, der Straßenbahn oder der Stadtbahn zum Startbahnhof (ÖSPV)
- die Fahrt mit dem Zug des Nahverkehrs zum Zielbahnhof (SPNV)
- die Fahrt mit dem Bus, der Straßenbahn oder der Stadtbahn zur Zielhaltestelle (ÖSPV).
Die Tickets des NRW-Tarifs gelten grundsätzlich in allen Verkehrsmitteln, in denen die Verbund- oder Gemeinschaftstarife gelten, also in
- allen Zügen des Nahverkehrs wie RegionalExpress, RegionalBahn, S-Bahn, NWB, PEG usw.
- allen Stadt- und Straßenbahnen in NRW einschl. der Wuppertaler Schwebebahn, der H-Bahn, des SkyTrains und in allen Bussen einschl. der O-Busse, in denen die Nordrhein-Westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife gelten.
Der NRW-Tarif gilt nicht im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) der DB.