Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Deutschland)
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Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten; eine davon ist die Einkunftsart "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".
Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
- Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind
- Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z.B. als Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied
- Einkünfte, als Beteiligter an einer Wagniskapitalgesellschaft.