Sonderlandeplatz
Beim Sonderlandeplatz (englisch Special Airfield) handelt es sich in Deutschland um ein Start- und Landegelände, auf dem aufgrund einer Verwaltungsgenehmigung motorgetriebene Luftfahrzeuge landen dürfen.
Im Unterschied zu Segelfluggeländen besitzen sie meistens eine ICAO-Kennung und erlauben weiteren Motorflug neben Flugzeugschlepp, Fallschirmspringer-Transport und dem Betrieb von Luftsportgeräten. Oft werden Sonderlandeplätze von Luftsportvereinen genutzt.
Im Gegensatz zu einem Verkehrslandeplatz dürfen auf dem Sonderlandeplatz nur der Betreiber und auf Anfrage auch Dritte starten und landen, somit existiert keine Betriebspflicht, Öffnungszeiten sind nicht vorgeschrieben. Im Unterschied zu einem Sonderflughafen ist für einen Sonderlandeplatz ohne Instrumentenflugzulassung kein (großer) Bauschutzbereich erforderlich. Größter Sonderlandeplatz Deutschlands ist der Werkflugplatz von Airbus in Hamburg. Als kleinster Sonderlandeplatz bezeichnet sich der Flugplatz Fehmarn-Neujellingsdorf.