Arbeit (Philosophie)
Diskussion über den Löschantrag
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: Nichts weiter als ein Essay. Es wird nicht dargestellt, welche Theorien und welche Begriffe von welchem Philosophen aufgestellt/entwickelt wurden. Der Autor meint dazu auf der Diskussionsseite: "Auf dem Abstraktionsniveau einer philosophischen Kategorie geht es nicht darum, welcher philosophischen Schule oder Denkweise sie entsprungen ist ..., sondern ob sie richtig oder falsch ist." Damit haben wir keinen Enzyklopädie-Artikel, sondern einen Artikel über die Weltsicht des Autors, und deshalb schlage ich vor, den Artikel zu löschen -- Sava 10:00, 11. Mai 2005 (CEST)
- Der Artikel beinhaltet eine 'neutrale' Definition des Begriffes 'Arbeit', gegen deren Aussagen der Antragsteller bisher keine Gegenargumente vorbringen konnte. Ich bin dafür, die von Sava in den Artikel Arbeit (Marxismus) ausgelagerten Gliederungspunkte wieder hierher zurück zu führen und schlage vor, den Artikel zu behalten. Hoss 16:42, 11. Mai 2005 (CEST)
Die Arbeit als sozialwissenschaftlich-philosophische Kategorie erfasst alle Prozesse der bewussten schöpferischen Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und der Gesellschaft. In "Arbeitsprozessen" setzen die Menschen die Produktivkräfte ihrer Gesellschaftssysteme frei. Sinngeber dieser Prozesse sind die arbeitenden Menschen mit ihren individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Anschauungen im Rahmen der aktuellen Naturgegebenheiten und gesellschaftlichen Arbeitsbedingungen.
Zweck und Ziel der Arbeit
Menschen suchen mittels Arbeit unterschiedliche, auch divergierende Ziele zu erreichen. Auf der Abstraktionsebene der "Kategorie Arbeit" wird deutlich, dass der Mensch in allen Gesellschaftssystemen - unter Aufhebung systemimmanenter Widersprüche - stets folgende übergeordnete Ziele verfolgt:
- Die individuelle und damit in Summe gesehen auch die gesellschaftliche Reproduktion der eigenen materiellen Lebensbedingungen zur Befriedigung seiner Bedürfnisse.
- Die soziale Absicherung und Verbesserung des erworbenen Status in der Gesellschaft für sich selbst, die eigenen Familienmitglieder, Freunde, die eigene Milieugruppe, Gesellschaftsschicht, etc..
- Die Teilhabe und ggf. Mitwirkung an Innovationen, kulturellen und künstlerischen Ereignissen, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. Entdeckungen und an der Entwicklung der politischen und sozialen Verhältnisse in der Gesellschaft.
Arbeit als Gegenstand philosophischer Theorien
Wer sich mit dem Begriff "Arbeit" vom philosophischen Standpunkt aus beschäftigt, stößt auf ein Dilemma: Obwohl die "Arbeit" in ihrer Formenvielfalt eine Konstante des menschlichen Daseins ist, gibt es nur wenige namhafte Philosophen, die sie aus der Ökonomie, Ethik oder Theologie herausgehoben haben. Platon sah für seine "bewusste schöpferische Auseinandersetzung mit der Natur und der Gesellschaft" die Muße als Grundbedingung. Diese Auffassung ist heute noch unter dem Aspekt nachvollziehber, dass unter Zwang die hinreichende Kreativität und der Bedürfnisbezug der Arbeit verloren gehen. Von der Antike bis ins Mittelalter galt: Nur wer sich alltäglichen Arbeitsmühen und -zwängen entzieht, hat Zeit, seinen Bedürfnissen zu frönen, und den Kopf frei für neue Erkenntnisse und kreatives Handeln. Aristoteles kommt mit einer Kategorie im Sinne von "Bewirken" der "Arbeit" recht nah, wobei sich diese Kategorie aber auf die Natur insgesamt bezieht. Erst Systemtheoretiker sehen heute "menschliche Arbeit" unter einem adäquaten Aspekt, nämlich als von Menschen getragene Interaktionen in sozialen Systemen.
Überwiegend wird "menschliche Arbeit" jedoch im Zusammenhang mit oder sogar als Synonym für "Tätigkeit", "Produktion", "nützliche Arbeit", "Beruf", "Erwerbsarbeit", "Dienst für die Gemeinschaft" usw. partiell abgehandelt (vgl. Arbeitssoziologie). Im Mittelalter wurde die Philosophie der Arbeit meist als theologische Debatte geführt (vgl. Benedikt von Nursia). Im 18. und 19. Jahrhundert kamen zunehmend ökonomische und sozialwissenschaftliche Aspekte ins Blickfeld (vgl. David Hume, Adam Smith, David Ricardo). Friedrich Engels und Karl Marx stützten ihre Gesellschaftsanalyse mit einer entwickelten Arbeitsphilosophie ab (vgl. Arbeit (Marxismus)). In Auseinandersetzung damit sind im 19. und 20. Jahrhundert zahlreiche Philosopheme zur "Arbeit" entwickelt worden (vgl. Hannah Arendt).
Historischer Aspekt der Arbeit
Durch die Arbeit und die daraus entstandenen kulturellen und technischen Entwicklungen ist es den Menschen bisher nicht nur gelungen sich in der Natur zu behaupten, sondern die Produktivkräfte durch überschießendes Wachstum dermaßen zu stärken, dass daraus ernste Gefahr für den weiteren Bestand der Menschheit droht. Dieser historische Aspekt der Arbeit rückt seit Mitte des 20. Jahrhunderts nach und nach in das Bewusstsein jener Menschen, die Arbeit nicht nur als Tätigkeit oder Produktionsfaktor begreifen.
Die Menschen gestalten die Arbeitsprozesse nach den Regeln und Gesetzen der Gesellschaft, in der sie jeweils leben. Sie bewegen sich dabei in den gesellschaftlichen Strukturen, in denen sie die Aneignung und Nutzung der Arbeits-Ressourcen und die Verteilung der Arbeits-Resultate - je nach Kultur-Epoche oder Staatsform - geordnet haben. Diese Strukturen überformen Zweck und Ziel der "Arbeit" ökonomisch und politisch. Die Arbeit erfährt dadurch eine historische Ausprägung.
Auch erhält die Arbeit eine besondere historische Dimension durch den Stand der Technik. Der Mensch setzt in Arbeitsprozessen - je nach Können und Vermögen - außer seiner Arbeitskraft die leistungsstärksten, neuesten Arbeitsmittel ein, um die Qualität und Produktivität seiner Arbeit gemäß dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte sicherzustellen oder zu steigern. Je technisierter und vernetzter die Arbeitsmittel jedoch sind, umso weniger menschliche Arbeitskraft wird in den Arbeitsprozessen anteilig benötigt. Daraus erwachsen in Arbeitssystemen Situationen, in denen Menschen freigesetzt werden oder möglicherweise von der Teilnahme an bestimmten Arbeitsprozessen sozial ausgegrenzt sind. Soweit es sich dabei um Erwerbsarbeit handelt, wird das unter dem Begriff "Arbeitslosigkeit" subsummiert. Oft liegen Freisetzungsgründe ursächlich im Verhalten oder Können betroffener Personen. Durch individuelle Anstrengungen (Arbeit) können Betroffene solche Freisetzungen bzw. Ausgrenzungen überwinden oder umgehen, wenn sie in bestimmten Arbeitssystemen, z.B. im Betrieb, in einer Partei, im Verein, in der Familie, etc., arbeiten wollen. Objektiv gesehen sind bewusst handelnde Menschen im Sinne der "Kategorie Arbeit" auch in Lebenssituationen der "Arbeitslosigkeit" nicht arbeitslos. Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen kann es strukturelle Gründe für "Arbeitslosigkeit" geben, z.B. durch neue Technik und zunehmende Automatisierung. Die Entwicklung oder Instandhaltung komplexer technischer Systeme bietet zwar gut ausgebildeten, qualifizierten Arbeitskräften ggf. neue Arbeitsperspektiven. Diese reichen aber zur Kompensation der entfallenen Erwerbsarbeit nicht aus. In den höherentwickelten Industriestaaten hat die Produktivität heute einen Stand erreicht, der es erlaubt mehr als ein Drittel der Staatsbevölkerung sozial von der Erwerbsarbeit auszugrenzen. Die Beseitigung dieses Zustands wird als eine der Hauptaufgaben verantwortungsvoller Staatsführungen angesehen.
Im Industriezeitalter haben die Menschen Organisationsformen entwickelt, um die Aneignung und Nutzung der Arbeits-Ressourcen und die Verteilung der Arbeits-Resultate durch institutionalisierte Arbeitskämpfe sozial gerechter und volkswirtschaftlich effektiver zu gestalten. Aus der Geschichte der Arbeitskämpfe kann abgeleitet werden, dass die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle zur Reduzierung und gleichzeitigen Flexibilisierung der Arbeitszeit probate Wege zur mittelfristigen Umverteilung der Erwerbsarbeit und Überwindung der Massen-Arbeitslosigkeit sind. Außerdem gilt es heute noch brachliegende oder neue Arbeitsfelder für die Gesellschaft zu erschließen, z.B. im Erziehungs- und Bildungswesen, in Wissenschaft und Forschung, in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, bei der Entwicklung und weltweiten Einführung umweltschonender Technologien. Denkbar wären auch verstärkte Bemühungen zur Eroberung des Weltraums, um ggf. extraterrestrische Ressourcen zu erkunden und zu nutzen.
Trotz alle dem gilt auch für die "Kategorie Arbeit" das, was z. B. Karl Popper in "Die Offene Gesellschaft und ihre Feinde" intendierte, als er sich für die Demokratie einsetzte: Der aus freiem Willen selbstbestimmt und eigenverantwortlich handelnde Mensch ist eine allgemeingültige Grundbedingung für die "bewusste schöpferische Auseinandersetzung mit der Natur und der Gesellschaft". Sklaven, Zwangsarbeiter oder im Kadavergehorsam verhaftete Soldaten nehmen im Rahmen eng gesetzter Aufträge bzw. Befehle die Rolle fremdbestimmter "Arbeitsmittel" bzw. "Waffen" ein, die ihren Macht- bzw. Befehlshabern mit Körperkraft und Intelligenz nützliche Dienste erweisen. Gemäß der "Kategorie Arbeit" sahen die Römer in ihren Sklaven keine Menschen, sondern sprechende Werkzeuge.
Arbeits-Aspekte und -Begriffe, die Karl Marx in die Philosophie einführte.
Karl Marx und Friedrich Engels analysierten die Arbeit unter philosophischen, entwicklungsgeschichtlichen, ökonomischen und sozialen Aspekten. Eine ausführliche Darstellung des Arbeitsprozesses findet sich in Das Kapital Band I; Fünftes Kapitel; Arbeitsprozess und Verwertungsprozess. Unter 1. Arbeitsprozess heißt es da einleitend:
- "Die Arbeit ist zunächst ein Prozeß zwischen Mensch und Natur, ein Prozeß, worin der Mensch seinen Stoffwechsel mit der Natur durch seine eigne Tat vermittelt, regelt und kontrolliert. Er tritt dem Naturstoff selbst als Naturmacht gegenüber. Die seiner Leiblichkeit angehörigen Naturkräfte, Arme und Beine, Kopf und Hand, setzt er in Bewegung, um sich den Naturstoff in einer für sein eignes Leben brauchbaren Form anzueignen. Indem er durch diese Bewegung auf die Natur außer ihm wirkt und sie verändert, verändert er zugleich seine eigne Natur. Er entwickelt die in ihr schlummernden Potenzen und unterwirft das Spiel ihrer Kräfte seiner eignen Botmäßigkeit."
Einige Arbeits-Aspekte und -Begriffe, die Karl Marx in den Schriften zur Kritik der politischen Ökonomie und in seinem Hauptwerk Das Kapital näher beschrieben hat, sind ebenfalls von allgemeinerer Bedeutung und bis heute Gegenstand philosophischer, sozialwissenschaftlicher und politischer Diskurse.
Konkrete Arbeit
Arbeitende Menschen führen immer konkrete Tätigkeiten aus und leisten damit i.d.R. zweckmäßige, zielgerichte "konkrete Arbeit" (Karl Marx nennt es "konkrete nützliche Arbeit"). Entsprechend den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Menschen und ihrer individuellen Lebenssituationen ist "konkrete Arbeit" nach Inhalt und Form unendlich vielfältig. Auch unter dem Aspekt der individuellen Zweckmäßigkeit und Zielsetzung bestimmt der arbeitende Mensch, welche "konkrete Arbeit" durch ihn zu leisten ist. "Konkrete Arbeit" erfordert vom arbeitenden Menschen den Einsatz seiner Arbeitskraft, das heißt immer ein gewisses Quantum an "lebendiger Arbeit", sowie die Bereitstellung und Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel. Durch den Gebrauch und die Verarbeitung der Arbeitsmittel entstehen ihm dabei in der warenproduzierenden Gesellschaft Kosten. Dafür gehören ihm die Ergebnisse seiner "konkreten Arbeit". Als Eigentümer des Arbeitsergebnisses verfügt er - je nach Grad der Zielerreichung - über einen Gebrauchswert, der sich individuell aus seiner persönlichen Bedürfnislage und ideellen Wertschätzung ergibt, unabhängig vom Aufwand oder irgendwelchen anlegbaren Marktpreisen. Über die "konkrete Arbeit" scheibt Karl Marx (siehe Das Kapital, Band I, 1. Kapitel):
- "Als Bildnerin von Gebrauchswerten, als nützliche Arbeit, ist die Arbeit daher eine von allen Gesellschaftsformen unabhängige Existenzbedingung des Menschen, ewige Naturnotwendigkeit, um den Stoffwechsel zwischen Mensch und Natur, also das menschliche Leben zu vermitteln."
Abstrakte Arbeit
Der von Karl Marx postulierte "Doppelcharakter der in den Waren dargestellten Arbeit" beruht auf der Tatsache, dass der mittels "konkreter Arbeit" geschaffene Gebrauchswert einer Ware zwar die Grundvoraussetzung zu deren Vermarktung überhaupt ist, damit aber noch keine Aussage über die Höhe des Tauschwerts vorliegt. Der materialistischen Weltsicht zufolge entspringt jedoch auch der Tauschwert einer Ware primär der dafür aufgewendeten Arbeit. Deshalb führte Karl Marx den Begriff der "abstrakten Arbeit" ein. Zum Doppelcharakter der Arbeit schreibt er (siehe Das Kapital, Band I, 1. Kapitel):
- "Alle Arbeit ist einerseits Verausgabung menschlicher Arbeitskraft im physiologischen Sinn, und in dieser Eigenschaft gleicher menschlicher oder abstrakt menschlicher Arbeit bildet sie den Warenwert."
- "Alle Arbeit ist andererseits Verausgabung menschlicher Arbeitskraft in besonderer zweckbestimmter Form, und in dieser Eigenschaft konkreter nützlicher Arbeit produziert sie Gebrauchswerte."
Ausgehend von der "abstrakten Arbeit", die selbst den Charakter des Tauschwertes in sich trägt, entwickelte Karl Marx die Arbeitswerttheorie, die in der Volkswirtschaftlehre heute als weitgehend widerlegt gilt. Allerdings spielt die "abstrakte Arbeit" bei der Arbeitswertbestimmung im Rahmen von Lohn- und Gehaltstarifen auch jetzt noch eine grundlegende Rolle.
Entfremdete Arbeit
Karl Marx analysierte in seiner "Kritik der politischen Ökonomie", dass unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen die doppeltfreien Lohnarbeiter gezwungen sind, ihre Arbeitskraft an die Eigentümer der Produktionsmittel zu verkaufen. Damit nimmt die Arbeitskraft Warencharakter an. Der Preis der Arbeitskraft bzw. Lohn stellt sich unter Marktbedingungen entsprechend Angebot und Nachfrage ein. "Konkrete Arbeit", die der Lohnarbeiter leistet, wird dadurch zu "entfemdeter Arbeit". Für einen lohnabhängigen Menschen ist der Zweck und das primäre Ziel seiner "entfremdeten Arbeit" der Arbeitslohn, also Geld. Lohnarbeiter interessiert die Werthaltigkeit der Arbeitsergebnisse, die sich in der Qualität, in den Kosten und in den Preisen der hergestellten Waren und Dienstleistungen manifestiert, eigentlich nur unter Aspekten der Lohnsicherheit und Arbeitsplatzerhaltung. Eine durchaus vergleichbare Interessenlage findet sich auf Seiten der angestellten Manager, die mit sehr hohen Einkommen nichts anderes als "entfremdete (geistige) Arbeit" leisten und i. d. R. nur bereit sind Verantwortung für die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen ihrer Entscheidungen zu übernehmen, wenn sie der ordnungspolitische Rahmen staatlicher Gesetze mit entsprechenden Strafverfolgungsmaßnahmen dazu zwingt.
Arbeit ist Menschenrecht
Die fortschreitende Automatisierung der Arbeitsprozesse führt in den hochentwickelten Industriestaaten zu einem anhaltenden Verfall der Arbeitskraft-Nachfrage. In der Tendenz bewirken die Marktgesetze, dass durch Automatisierung die Quantität der "entfremdeten Arbeit" abnimmt, die Arbeitslosigkeit steigt und die Reallöhne auf Seiten der Arbeitnehmer sinken. Im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft ist es daher eine der wichtigsten Aufgaben des Staates die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittels wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischer Maßnahmen so zu gestalten, dass daraus keine gesellschaftsgefährdenden Strukturkrisen auf dem Arbeitsmarkt entstehen.
In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" ist das Recht auf Arbeit im Artikel 23 erklärt. 1
- (1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
- (2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- (3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
- (4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
In der sächsischen Verfassung ist das Recht auf Arbeit im Artikel 7 Menschenwürdiges Dasein als Staatsziel ebenfalls verankert. 2
- (1) Das Land erkennt das Recht eines jeden Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere auf Arbeit, auf angemessenen Wohnraum, auf angemessenen Lebensunterhalt, auf soziale Sicherung und auf Bildung, als Staatsziel an.
- (2) Das Land bekennt sich zur Verpflichtung der Gemeinschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken.
Das Recht auf Arbeit beinhaltet nicht das Recht auf einen Arbeitsplatz.
Siehe auch
- Arbeit, Arbeit (Soziologie), Arbeit (Ökonomie), Arbeit (Marxismus), immaterielle Arbeit, Lebensarbeitszeitkonto
- Politische Ökonomie, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Arbeitssoziologie
Literatur
- Karl Popper: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde.
- Karl Marx: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie.
- Band I: Der Produktionsprocess des Kapitals., Verlag von Otto Meissner, Hamburg 1867
- Band II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. (Herausgegeben von Friedrich Engels), Verlag von Otto Meissner, Hamburg 1885
- Band III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion, Kapitel I bis XXVIII. (Herausgegeben von Friedrich Engels), Verlag von Otto Meissner, Hamburg 1894
- Friedrich Engels: Die Lage der arbeitenden Klasse in England. Nach eigener Anschauung und authentischen Quellen., Dietz-Verlag, Stuttgart 1892 (Neu herausgegeben von Walter Kumpmann bei DTV, München 1987, ISBN 3423060123)
- Ernst Lohoff, Norbert Trenkle, Karl-Heinz Lewed, Maria Wölflingseder (Hg.): Dead Men Working. Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik in Zeiten kapitalistischen Amoklaufs. 2004. ISBN 3-89771-427-2
- Helmuth Schneider u. a.: Geschichte der Arbeit - Vom Alten Ägypten bis zur Gegenwart., Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 1980, ISBN 3462013823
- Holger Schatz: Arbeit als Herrschaft. Die Krise des Leistungsprinzips und seine neoliberale Rekonstruktion., 2004, ISBN 3-89771-429-9
- Jörg Reitzig: Gesellschaftsvertrag, Gerechtigkeit, Arbeit, Münster 2005: Verlag Westfälisches Dampfboot, ISBN 3-89691-611-4
- Hans Uske: Das Fest der Faulenzer. Die öffentliche Entsorgung der Arbeitslosigkeit., Duisbug, ISBN 3-927388-47-5