Telefonauskunft
Eine Telefonauskunft dient dazu, telefonisch Telefonnummern von bestimmten Personen zu erfragen. So genannte Mehrwertdienste bieten darüber hinaus auch Auskünfte zu Adressen, Fachgeschäften, Restaurants etc., sowie die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Rufnummer verbinden zu lassen. Die Inverssuche war zeitweise verboten, ist aber seit 2004 wieder zulässig.
Zu Zeiten der Deutschen Bundespost gab es nur zwei derartige öffentlichen Dienste: die Inlandsauskunft und die Auslandsauskunft. Mit der Privatisierung hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auch andere Anbieter zugelassen, die derartige Dienste anbieten können. Im Zuge dessen wurden Auskunftsdiensten der Nummernraum 118XX zugewiesen.
Zum 21. November 2003 waren bei der Regulierungsbehörde 38 Anbieter für Inlands- und sechs für Auslandsauskünfte registriert.