Zum Inhalt springen

Obertaunuskreis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. April 2009 um 17:02 Uhr durch 84.176.248.217 (Diskussion) (Änderung 58819905 von 84.176.248.217 wurde rückgängig gemacht.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Obertaunuskreis, 1905

Der Obertaunuskreis war ein Landkreis in Hessen. Er wurde durch eine Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 gegründet, nachdem u.a. das Herzogtum Nassau und die Landgrafschaft Hessen-Homburg dem Königreich Preußen eingegliedert worden waren.

Der neue Kreis umfasste die ehemals nassauischen Ämter Königstein und Usingen sowie das bisher den Kern der Landgrafschaft bildende Amt Homburg vor der Höhe. Die Stadt Homburg (seit 1912 Bad Homburg) wurde Sitz der Kreisverwaltung. Das Gebiet von 54.480 ha mit seinen 82 Gemeinden lag beiderseits des Taunuskammes und wurde dem Regierungsbezirk Wiesbaden in der neuen Provinz Hessen-Nassau zugeteilt.

Gemäß der Kreisordnung vom 1. April 1886 wurde ein Teil mit 46 Gemeinden nördlich des Gebirgskammes in einem neuen Landkreis Usingen organisiert. Im Obertaunuskreis verblieben 34 Gemeinden mit einer Fläche von 22.454 ha.

Schon drei Jahrzehnte später, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, führte die Besetzung des „Brückenkopfes Mainz“ durch die französischen Truppen zu einer faktischen Teilung der Verwaltung. In Königstein entstand ein „Hilfskreis Königstein“, der rund zwei Drittel des Kreises umfasste. Nach dem Abzug der Besatzung führte eine Neuordnung der Kreise im Rhein-Main-Gebiet ab 1. Oktober 1928 zu einer weiteren Verkleinerung des Obertaunuskreises. Ihm verblieben noch fünf Städte und vierzehn Gemeinden zwischen Friedrichsdorf und Königstein.

Im Zuge einer preußischen Verwaltungsreform verlor der Kreis Usingen am 1. Oktober 1932 seine Selbständigkeit und kehrte wieder zum Obertaunuskreis zurück, allerdings nur für genau ein Jahr. Auf Grund eines Wahlversprechens der NSDAP erhielt der Kreis Usingen seine Selbständigkeit nach Hitlers „Machtergreifung“ zurück.

Einen dauerhaften, wenn auch geringfügigen Zuwachs brachte die Einbeziehung der Gemeinde Steinbach, die bis dahin zum hessischen Landkreis Offenbach gehört hatte, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. In dieser Form wurde der Obertaunuskreis nach über einhundert Jahren wieder mit dem Kreis Usingen zusammengelegt und bildet seit dem 1. August 1972 den Hochtaunuskreis.

Gemeinden

Liste der Gemeinden des Obertaunuskreises 1945[1]:

frühere Gemeinde heutige Gemeinde heutiger Landkreis
Bad Homburg vor der Höhe (Stadt) Bad Homburg vor der Höhe Hochtaunuskreis
Dornholzhausen Bad Homburg vor der Höhe Hochtaunuskreis
Falkenstein Königstein im Taunus Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf (Stadt) Friedrichsdorf Hochtaunuskreis
Kalbach Frankfurt am Main Frankfurt am Main
Königstein im Taunus (Stadt) Königstein im Taunus Hochtaunuskreis
Köppern Friedrichsdorf Hochtaunuskreis
Kronberg im Taunus (Stadt) Kronberg im Taunus Hochtaunuskreis
Mammolshain Königstein im Taunus Hochtaunuskreis
Oberhöchstadt Kronberg im Taunus Hochtaunuskreis
Oberstedten Oberursel Hochtaunuskreis
Oberursel (Stadt) Oberursel Hochtaunuskreis
Schneidhain Königstein im Taunus Hochtaunuskreis
Schönberg Kronberg im Taunus Hochtaunuskreis
Seulberg Friedrichsdorf Hochtaunuskreis
Stierstadt Oberursel Hochtaunuskreis
Weißkirchen Oberursel Hochtaunuskreis

Landräte des Obertaunuskreises

Von Bis Name
1867 1868 Constantin von Briesen
1868 1876 Wilhelm von König
1876 1877 Constantin von Briesen
1877 1883 Leonhard Freiherr von Massenbach
1883 1894 Bernhard Freiherr von der Heydt
1894 1903 Dr. jur. Wilhelm von Meister
1903 1904 Karl Gustav Ebbinghaus
1904 1921 Dr. Ernst Ritter von Marx
1921 1933 Egon van Erckelens
1933 1945 Wolfgang von Hessen
1945 1946 Dr. Hermann Usinger
1946 1948 August Lüdge
1948 1960 Dr. Georg Eberlein
1960 1972 Werner Herr

Kreistag und Kreisausschuss

Teil der preußischen Kreisverfassung war die Einrichtung eines Kreistages. Dessen Zusammensetzung war in § 13 der "Verordnung, betreffend der Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden" geregelt. Danach bestand der Kreistag aus je 6 Mitgliedern, die in den ehemaligen Ämtern gewählt wurden, dem Landrat und einem Vertreter des Domänenfiskus.

Der erste Kreistag trat am 1. September 1868 in Bad Homburg zusammen.

Amt Abgeordneter Ort
Homburg Geheimer Regierungsrat Heinrich Will Homburg
Homburg Beigeordneter Deininger Homburg
Homburg Gemeinderat G.E. Menges Homburg
Homburg Gemeinderat J.G. Schudt IV Homburg
Homburg Bürgermeister Raab Kirdorf
Homburg Bürgermeister Wolff Seulberg
Königstein Joseph Hildmann Oberhöchststadt
Königstein Johann Jung Kalbach
Königstein Bürgermeister Westenberger Kalbach
Königstein Bürgermeister Wilhelm Fischer Königstein
Königstein Konrad Sachs Eppstein
Königstein Jakob Aumüller Oberursel
Usingen Bürgermeister Becker Usingen
Usingen Johann Schmidt Hasselborn
Usingen Wilhelm Schmitt Rod an der Weil
Usingen Philipp Peter Müller Arnoldsheim
Usingen Bürgermeister Jäger Wehrheim
Usingen Peter Veidt Cratzenbach
Vertreter des Domänenfiskus Rentmeister Thomae Usingen
Landrat von König als Vorsitzender Homburg

Mit der preußischen Kommualordnung von 1886 wurde die Institution des Kreisausschusses ins Leben gerufen. Am 13. März 1886 wählt der Kreistag erstmals einen Kreisausschuss:

Abgeordneter Ort
Polizeidirektor Eugen Schaffner Homburg
Rentmeister Karl Müller Homburg
Baumeister Louis Jacobi Homburg
Bürgermeister Jakob Aumüller Oberursel
Gutsbesitzer Johann Jung Kalbach
Kaufmann Adam Sittig Königstein


Siehe auch

Quellen

  • Kreisausschuss des Obertaunuskreises: Der Obertaunuskreis und seine Gemeinden 1867-1927, Bad Homburg 1927, Seite 29-31
  • Verordnung, betreffend der Kreisverfassung im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden, vom 29. September 1867 (Preuß. Gesetzsammlung Seite 1653)

Einzelnachweise

  1. Gemeindeverzeichnis Obertaunuskreis