Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Nochmal die Bitte um Beteiligung an den Diskussionen. Ansonsten werden entweder die Dateien einfach gelöscht oder (wenn das zu oft vorkommt) die Richtlinie muss abgeschafft werden. [[ Forrester ]] 23:12, 29. Mär. 2009 (CEST)
Nochmal der Hinweis, dass du nicht zu entscheiden hast, ob gelöscht wird. Ich habe mir nichts vorzuwerfen, sondern meine Position dargestellt. Du dagegen bringst dich überhaupt nicht inhaltlich ein, sondern machst Metakram, was nur bedingt von Nutzen ist. Wenn Ralf und ich einer Meinung sind, kann jemand Drittes dem zustimmen und dann ist der Fall gegessen. Oder aber es gibt Nachfragen bzw. Gegenargumente. Nochmals auch hier der Hinweis: Vor 1923 veröffentlicht bedeutet i.d.R.: in einem Druckwerk vor 1923 nachweisbar. --Historiograf 13:00, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Die Entscheidung, dass wenn nach 4 Wochen keine Diskussion stattgefunden hat, war nicht eine von mir, sondern eine der Community. Aktuell sind 52 Dateien nicht mit Konsens oder nicht diskutiert. Das ist ein untragbarer Zustand. Das sollte aber nicht als Vorwurf an einzelne verstanden werden (ebenso sage ich ja auch, dass ich nicht auf 1923 großartig aktiv bin), sondern ein Vorwurf an die Community als ganzes. [[ Forrester ]] 20:11, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Ich habe mir nochmal die 15 Diskussionen angesehen. Bei 2/3 habe ich entweder die Bilder eingestellt oder meine Meinung gesagt. Warum nimmst du nicht Stellung? Irgendwie schon komisch, eine Leistung einzufordern, die du selbst nicht bringst. --Marcela
21:05, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Ich habe mir nochmal die 15 Diskussionen angesehen. Bei 2/3 habe ich entweder die Bilder eingestellt oder meine Meinung gesagt. Warum nimmst du nicht Stellung? Irgendwie schon komisch, eine Leistung einzufordern, die du selbst nicht bringst. --Marcela
- "Irgendwie schon komisch, eine Leistung einzufordern, die du selbst nicht bringst." Finde ich nicht. Ich biete abgesehen davon Alternativen an. [[ Forrester ]] 21:30, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Na du wirst doch wohl auch hier und da eine Meinung haben, ob eine angesprochene datei in Ordnung ist? Ich sage auch nicht in allen Fällen was aber zumindest manchmal könntest du deinen Senf abgeben, es sind ja so schon zu wenige Leute da. Wenn ich Fotos vorschlage kann ich schlecht Ok dahinterschreiben. --Marcela
21:38, 30. Mär. 2009 (CEST)
- Na du wirst doch wohl auch hier und da eine Meinung haben, ob eine angesprochene datei in Ordnung ist? Ich sage auch nicht in allen Fällen was aber zumindest manchmal könntest du deinen Senf abgeben, es sind ja so schon zu wenige Leute da. Wenn ich Fotos vorschlage kann ich schlecht Ok dahinterschreiben. --Marcela
Ich habe zu gut wie allen Bildern Stellung genommen. Wie gesagt: Wenn Ralf und ich uns einig sind (fast immer), kann jemand Drittes hingehen und das OK verfügen. Auf was wartet er? Auf den Weihnachtsmann? Wenn er konkrete Zweifel hat, kann er die einbringen. Hat er keine Zweifel, kann er bestätigen oder ggf. jemand direkt ansprechen, von dem er annimmt, dass er noch viel kompetenter ist als wir beiden, weil er uns aus persönlichen oder fachlichen gründen misstraut --Historiograf 00:58, 31. Mär. 2009 (CEST)
- Eben. Wir können nicht mehr als ja oder nein zum jeweiligen Motiv sagen. Wenn das nicht reicht, muß eben noch jemand seine Meinung sagen, das macht aber selten jemand. Ich begründe meine Aussagen immer sehr ausführlich, was willst du mehr? Wenn dann nach meiner und Histos Stellungnahme niemand entscheidet - das ist nicht unser Problem, das muß wer anderes machen. Daß die Leute, die Meinungen äußern auch entscheiden geht nicht, hier muß also wer anderes ran. --Marcela
01:04, 31. Mär. 2009 (CEST)
- "was willst du mehr?" >>>> Von dir gar nichts, da ich ja auch keine individuelle Forderungen aufgestellt habe. Ich kann nur immer wieder auf Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion verweisen. [[ Forrester ]] 21:22, 31. Mär. 2009 (CEST)
Nochmal die Bitte um Beteiligung an den Diskussionen heisst: Es wird zu wenig diskutiert, es heisst nicht: Es werden zu wenig Bilder in den Diskussionen behandelt. das ist etwas völlig anderes --92.72.200.232 13:09, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Was hat "Es werden zu wenig Bilder in den Diskussionen behandelt." mit dieser Diskussion zu tun? [[ Forrester ]] 19:02, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Ganz einfach: schmeiß die Bilder aus irgendwelchen nicht abgearbeiteten Kategorien in die Diskussion - und dann geben wir schon unseren Senf ab. Die Diskussionen sind (ok, mit wenigen Ausnahmen) recht rege und auch relativ eindeutig. --Marcela
21:05, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Ganz einfach: schmeiß die Bilder aus irgendwelchen nicht abgearbeiteten Kategorien in die Diskussion - und dann geben wir schon unseren Senf ab. Die Diskussionen sind (ok, mit wenigen Ausnahmen) recht rege und auch relativ eindeutig. --Marcela
- Ich sehe keinen Grund, warum diejenigen, die diskutieren, nicht auch einen Klick mehr machen können, um auf ein noch nicht diskutiertes Bild zu kommen. Dazu braucht es mich nicht. [[ Forrester ]] 20:10, 4. Apr. 2009 (CEST)
Wenn du hier nicht in der Lage bist, Forrester, dich konsistent und verständlich auszudrücken, dann solltest du dich hier nicht ausdrücken, denn das stört nur. Wenn es darum geht, dass niemand die von dir genannte Kategorie auf die Bewertungsseite bringt, dann tu du das doch. Aber beschwer dich nicht, dass zu wenig diskutiert wird (Beteiligung an den Diskussionen). Ich sehe bei deinen wiederholten Beiträgen hier kaum noch einen Ansatz, vom Guten auszugehen --Historiograf 13:55, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Es ist dein Problem, wenn du mal wieder WP-Regeln verletzt. Deine Polemik bleibt ferner bitte auch bei dir zu Hause. Es ist lächerliche Haarspalterei, wenn du dich darüber beschwerst, dass ich mehr Beteiligung an den Diskussionen fordere und natürlich auch meine, dass jemand die Diskussion starten muss (wie soll man sich auch an einer nicht gestarteten Diskussion beteiligen?). Letztlich kann ich nur unterschreiben, was jodo, der sicherlich mehr Geduld hat als ich, gesagt hat: "Man kann einfach nicht mit dir arbeiten." Wenn es dir zu viel ist, die Kategorie zu öffen und eine Datei daraus auszuwählen, dann ist das vollkommen in Ordnung - niemand ist verpflichtet, etwas für 1923 zu tun (auch ich nicht). Wenn jedoch Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion 60 Dateien fasst, ist das eindeutig zu viel - da muss die Gemeinschaft was machen. Und mittlerweile reicht es mir auch, dass du ständig persönlich wirst, wenn ich auf diesen generellen Missstand ohne jede Schuldzuweisung hinweise: Du kannst so lange <(vor dem Klicken auf Seite speichern doch noch rausgenommen....)>, wie du willst - beeindrucken kannst du mich nicht. Ich werde vorschlagen (falls du es immer noch nicht verstehst: vorschlagen bedeutet nicht bestimmen), dass wir entweder 1923 von der Diskussionspflicht entbinden oder die Richtlinie abschaffen. Denn die Diskussion ist (nach Ende der Evaluationszeit) offensichtlich kein probates Mittel. [[ Forrester ]] 20:10, 4. Apr. 2009 (CEST)
Urhebernennung am Foto
Auf der Seite http://www.kreisgebiet.de/kreis-konstanz/singen.htm wird der Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Singen_(Hohentwiel) zum Teil und durch sehr viel Werbung unterbrochen verwendet. Das Foto im oberen Abschnitt kommt ebenfalls aus der Wikipedia. Die Urhebernennung für das Foto erscheint am Ende des Artikels, nach mehr als 50 Druckseiten und über 150 anderen Fotos. Für den Betrachter ist nach all den Inhalten nicht mehr nachvollziehbar welches Foto eigentlich gemeint ist. Frage: Ist diese Urhebernennung noch OK oder sollte Sie besser am Bild stehen?(nicht signierter Beitrag von 217.224.172.3 (Diskussion | Beiträge) 7:15, 2. Apr. 2009 (CEST)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:50, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Es wird nicht auf eine lokale Kopie der GFDL verlinkt. Das ist nicht ok.
- Der, wenn man so will, redaktionelle Teil der Seite enthält nur dies eine Foto. Alle anderen gehören zu einem der vielen Werbebanner.
- Wenn Bertelsmann die Zuordnung zwischen Werk und Urheber erschweren darf, darf es jeder... --84.161.187.171 09:35, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Natürlich sollte sie besser am Bild stehen, aber immerhin wird der Urheber überhaupt genannt. So, wie die Urhebernennung hier vorgenommen wird, ist das wohl noch zulässig. Allerdings fehlt, wie bereits gesagt, der Link auf eine lokale GFDL-Kopie. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:50, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist doch sauberer als in der Wikipedia. Hier muß man erst weiterklicken um den Urheber zu erfahren, dort steht es dabei. Hier hat man bei einem Ausdruck keinen Urheber, dort schon. Ich habe keine Bedenken. --Marcela
11:15, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Bei der GFDL ist das meines Wissens nicht so klar geregelt wie bei der Creative Commons, wo es heißt: bei jeder Kopie. Die indirekte Nennung in der Wikipedia ist 1. nicht unumstritten, 2. bedeutet eine Duldung hier nicht eine Duldung überall. --Martina Nolte Disk. 11:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist vollkommen richtig. Ich meine aber daß wir die Klappe halten müssen und nicht mehr verlangen dürfen als wie selbst machen. Und ja: ich halte es für gegeben, den Urheber in der Wikipedia beim Bild zu benennen. --Marcela
16:21, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist vollkommen richtig. Ich meine aber daß wir die Klappe halten müssen und nicht mehr verlangen dürfen als wie selbst machen. Und ja: ich halte es für gegeben, den Urheber in der Wikipedia beim Bild zu benennen. --Marcela
- Bei der GFDL ist das meines Wissens nicht so klar geregelt wie bei der Creative Commons, wo es heißt: bei jeder Kopie. Die indirekte Nennung in der Wikipedia ist 1. nicht unumstritten, 2. bedeutet eine Duldung hier nicht eine Duldung überall. --Martina Nolte Disk. 11:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist doch sauberer als in der Wikipedia. Hier muß man erst weiterklicken um den Urheber zu erfahren, dort steht es dabei. Hier hat man bei einem Ausdruck keinen Urheber, dort schon. Ich habe keine Bedenken. --Marcela
Bildrechte
Hallo, Ich habe gleich drei Fragen, zu unterschiedlichen selbst fotografierten Bildern, die ich noch nicht hochgeladen habe, aber es eventuell vorhabe.
- Mein erstes Bild zeigt das Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt. Im Vordergrund steht ein Auto, dessen Kennzeichen klar erkennbar ist, ich bin jetzt mal mit weißer Farbe im Paint-Programm drübergegangen, reicht das aus (ich habe auch noch das Ur-Bild) und wäre es technisch möglich, diese Änderung rückgängigzumachen, damit das Kennzeichen wieder lesbar wäre.
- Mein zweites Bild zeigt das Gebäude der Bundespressekonferenz in Berlin. Es ist ein mordenes Gebäude. Urheberrechtlich geschützt? Zudem habe ich es aus einer erhöhten Position (3-4 Meter) fotografiert, die nur mit Hilfsmittel erreichbar ist.
- Mein drittes Bild zeigt einen Sitzungssaal im Bundesrat (Berlin), nicht den großen Plenarsaal, sondern den kleineren Sitzungssaal Ost, wäre ein Hochladen überhaupt möglich?
Bei den letzten beiden Bildern wäre die Lizenzierung auch fraglich. Vielen Dank für eure Hilfe --Philipp Wetzlar 20:04, 3. Apr. 2009 (CEST)
- 1. Bild: Ja geht, das mit dem Kennzeichen ist mehr eine Geschmacksfrage, höflicher ist mit unkenntlichem Kennzeichen - Vermerk aber die Veränderung in der Bildbeschreibung.
- 2. Eigentlich kein Fall der Panoramafreiheit, aber es kümmert sich meist niemand drum; besonders, wenn es nicht offensichtlich ist, dass Hilfsmittel eingesetzt werden - aber auf eigenes Risiko und ich rate nicht dazu.
- 3. Es kommt darauf an: Wenn man Architektur oder Kunst am/im Bau sieht und dieses beides kein Beiwerk ist, dann ist das urheberrechtlich geschützt, aber als Beiwerk wird das meiste wohl durchgehen.
- Genaues kann man aber immer erst nach Inaugenscheinnahme der Bilder sagen. sугсго 08:57, 4. Apr. 2009 (CEST)
Nach deutschem Recht ist das Bild nicht gemeinfrei. Insofern müssen wir das Bild hier aus den Artikeln nehmen. Oder gibt es vielleicht eine Sonderregelung mit dem Irak? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:22, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Für den Irak gibt es meines Wissens keine Sonderabkommen, also greift der Schutzfristenvergleich, hier ist allerdings nicht wirklich nachgewiesen, dass das Bild im Irak gemeinfrei ist. Eigentlich sind Werke unter dem genannten Baustein in der WP nutzbar, bei diesem Bild würde ich persönlich mir das aber überlegen. sугсго 08:49, 4. Apr. 2009 (CEST)
Urheberrecht auf Benutzerseiten
Ich bin mir sicher, diese Frage wurde schon x-mal gestellt, allerdings konnte ich keine zufriedenstellende Antwort recherchieren. Daher frage ich:
Unterliegen Texte, die ich auf meiner Benutzerseite veröffentliche, automatisch der GNU, bzw. sind diese damit gemeinfrei? Oder habe ich auf Texten auf meiner Benutzerseite ein wie auch immer geartetes Urheberrecht? Kai Jurkschat 01:37, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Hallo Kai. Kurz und knapp: Ja, sie unterliegen ebenfalls dieser Lizenz. Steht auch - wie bei Artikeln - über dem Feld für die Zusammenfassungszeile, wenn Du Deine Benutzerseite (oder irgendeine Seite bei Wikipedia) editierst. Gruß, 217.86.23.161 01:43, 4. Apr. 2009 (CEST)
- P.S.: Ich bin kein Experte, aber Gemeinfreiheit ist so wie ich das sehe nicht mit der GFDL gleichzusetzen. Gruß, 217.86.23.161 01:44, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Man kann sein Urheberrecht weder verlieren, noch freiwillig abtreten. Wenn du einen Text unter der GFDL veröffentlichst, hast du natürlich weiterhin die Urheberrechte daran. Die GFDL ist lediglich ein Lizenzvertrag, in dem geregelt ist, wer alles was mit dem Text machen darf.
- Und ja, auch Benutzerseiten stehen unter der GFDL. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:48, 4. Apr. 2009 (CEST)
- So ist es. An jedem selbst verfassten Text, den man in der Wikipedia veröffentlicht, hat man selbst die vollumfänglichen, unveräusserlichen Urheberrechte (das heisst: du selbst darfst deine eigenen Texte, soweit nicht von anderen Benutzern verändert, weiterhin nach Belieben verwenden). Man erteilt aber jedermann das Recht, diesen Text zu den Bedingungen der GNU-FDL zu verwenden, und das gilt auch für Texte auf deiner Benutzerseite. Gestumblindi 02:50, 4. Apr. 2009 (CEST)
DÜP wieder da
Für diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben: Die DÜP ist wieder da. Wenn man jetzt also DÜP setzt, wird das wieder zeitnah bearbeitet. Bei Fragen: Wikipedia Diskussion:Dateiüberprüfung Hilfe können Wir im Augenblick v.a. hier und hier gebrauchen. [[ Forrester ]] 14:03, 4. Apr. 2009 (CEST)
Umwandlung von Wikipedia in Audio - Haben die Audio files ein copyright?
Auf soforthoeren (.de) werden city audio guides einer Firma CoolIT angeboten. Diese Audioguides sind Wikipedia Texte, die von einer automatischen (Roboter)Stimme vorgelesen werden. Ähnlich macht es die englischsprachige iPhone Application Hearplanet. Meine Frage lautet: Unterliegt der von der geschriebenen Wikipedia abgeleitete Audioinhalt der GNU Lizenz, d.h. darf das a) verkauft werden b) darf jeder das kopieren und weiterverteilen (unter der GNU LIzenz)?
Danke für Hinweise!
Torsten (nicht signierter Beitrag von 91.87.143.169 (Diskussion | Beiträge) 14:46, 4. Apr. 2009 (CEST))
- Wenn die Lizenz eingehalten wird, natürlich. Das machen wir auch, nur ein bisschen professioneller. Wenn dir irgendwo Beispiele mit min. vergleichbarer Qualität wie die im Projekt gesprochenen Artikel auffallen kannst Du sie natürlich auch gerne unter GFDL wieder auf commons hochladen. --Taxman¿Disk? 15:46, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Wir verkaufen die vorgelesenen Artikel auch nicht für 3,99 Euro und behaupten davon der Autor zu sein. Meld das mal an Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Ich schau mal, ob da auch was dabei ist, wo ich Miturheber bin. sугсго 18:07, 4. Apr. 2009 (CEST)
Digitalisiertes Druckwerk
Hallo liebe Rechtsexperten, vorab: Ich bin im Bereich der Urheberrechtsfragen völlig unbedarft und benötige daher eure Hilfe. Für den von mir neu verfassten Artikel Epiktet würde ich gerne diese digitalisierte Version eines frühneuzeitlichen Druckes verwenden, weiß jedoch nicht, ob es sich dabei um eine triviale Wiedergabe handelt, die keine eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder die Digitalisierung doch urheberrechtlich geschützt ist. Herzlichen Dank für eure Hilfe! Liebe Grüße, -- Anamnesis 19:44, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Schau dir mal Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen an. Kurz: Wir gehen hier mit dem angesehenen Urheberrechtskommentar von Schricker und dem deutschen Bundesgerichtshof davon aus, dass für Reproduktionen gemeinfreier zweidimensionaler Vorlagen in Deutschland kein urheberrechtlicher Schutz entsteht. Für die USA gilt das auch, daher: für die Wikipedia kein Problem. Gestumblindi 19:56, 4. Apr. 2009 (CEST)
- Danke für die unerwartet schnelle Antwort. Ich hatte den Absatz schon gelesen, aber das Copyright-Zeichen am Fuß der Seite hatte mich irritiert. -- Anamnesis 20:01, 4. Apr. 2009 (CEST)
Wir lesen zum 100.000. Mal auch Copyfraud --FrobenChristoph 03:49, 5. Apr. 2009 (CEST)
Hallo, die Datei sieht ähnlich wie
http://www.swissfir.org/downloads/charts/LSZH/LSZH_STAR.pdf (Seite 3, mit anderem Urheber als dem Wikiautor) bzw.
http://www.vacc.ch/charts/LSZH_Arrival_All%20Arrivals.pdf (aktualisierte Version)
aus. Bitte prüfen, die Änderungen sind m.E. nur marginal. (nicht signierter Beitrag von 217.83.34.37 (Diskussion | Beiträge) 00:29, 5. Apr. 2009 (CEST))
Neues Thema
Ich möchte gerne einen Beitrag über ein Schloss machen, brauche ich da die Erlaubnis des Schlossbesitzers?
P.s Ich wohne in der Schweiz. (nicht signierter Beitrag von 92.105.25.205 (Diskussion | Beiträge) 19:34, 5. Apr. 2009 (CEST))
- Nein, für eine Beschreibung brauchst du keine Einwilligung des Besitzers. Trotzdem soltest du nicht Originalresearch betreiben (siehe Wikipedia:Keine Theoriefindung), sondern mit Sekundärliteratur arbeiten (Quellen bitte angeben). Das Schloss selber kann als Privat Besitz gelten, und damit wäre ein Betretten nur mit Bewilligung gestattet (oder kann eben untersagt sein). Ein gutes Beispiel ist Schloss Bipp, dass nicht besucht werden kann, weil es in privater Hand ist. -- Bobo11 19:46, 5. Apr. 2009 (CEST)
Historische Katasterkarten
Die Karte Datei:Kasberg-map-1822-greyscales-detail-village.jpg wird in der Bildbeschreibung als "public domain" deklariert ("Author died more than 70 years ago"). Die Copyright-Ansprüche der bayrischen Verwaltung werden mit dem Hinweis "mere reproduction (scan) lacks required threshold of originality" abgetan. Geht das so einfach? Ähnliches gilt z.B. auch für die Karte Datei:Medebach1830-mod.jpg.
Bei Katasterkarten gelten jedoch nicht nur die allgemeinen Urheberrechte, sondern Spezialgesetze. Im Vermessungs- und Katastergesetz NRW steht z.B.: "Die Geobasisdaten und hieraus abgeleitete Produkte dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde vervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden." (§ 5(2) VermKatG NRW). Geobasisdaten sind "die Daten des amtlichen Vermessungswesens" (§ 1(2) VermKatG NRW), dazu zählen "auch historisch gewordene Geobasisdaten" (§ 1(3) VermKatG NRW).
Sollte das Recht auf Veröffentlichung (nicht nur Urheberrecht) solcher Karten nicht genauer geprüft werden? Der Hinweis auf den Tod des Urhebers scheint mir zu einfach. Es sollte zumindest dargelegt werden, warum die Spezialgesetze in diesem Fall nicht gelten. 80.146.89.194 11:40, 6. Apr. 2009 (CEST)
- Ich vermute: Weil es sie damals noch nicht gab. Kommt mir irgendwie komisch vor, dass Daten geschützt sein sollen. Es ist doch normalerweise die Form, die die Daten annehmen, schützbar. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 12:19, 6. Apr. 2009 (CEST)
Ist es denn so schwierig zu begreifen. Uns interessiert hier nur das Urheberrecht. Die Vorschriften in den Landesvermessungsgesetzen sind hinsichtlich historischer Karten nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, zumal auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Genehmigungsvorbehalte nicht beachtet werden. "Sehen landesrechtliche Vorschriften für amtliche Werke, die durch § 5 vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind, aus rein fiskalischen gründen ein Verwertungsverbot vor, so sind sie nach Art. 31, 71, 73 Nr. 9 GG nichtig" (Katzenberger in Schricker 3. A. § 5 Rz 61). Bei Katasterkarten dienten solche Verwertungsverbote aber auch einem öffentlich-rechtlichen Anliegen, nämlich der Gewährleistung der Zuverlässigkeit dieser Karten (Hinweis auf BVerwG NJW 1962, 2267). Zweifel äußerte auch der BGH in Topographische Kartenwerke (auf Wikisource): "Es ist bereits fraglich, ob der Erlaubnisvorbehalt nach § 16 VermG dem öffentlichen Recht zugeordnet werden kann. Zwar fehlt dem Landesgesetzgeber für einen zivilrechtlichen Schutz der Kartenwerke die Gesetzgebungszuständigkeit (Art. 73 Nr. 9, Art. 71 GG), eine durch eine öffentlich-rechtliche Zielsetzung bestimmte Funktion dieser Vorschrift ist aber - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (NJW 1962, 2267, 2268) entschiedenen Fall zum hessischen Katastergesetz - nicht ohne weiteres ersichtlich." http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Topographische_Landeskarten (leider noch unkorrigiert!) Bei historischen Karten enfällt dieser Zweck selbstverständlich --Historiograf 14:51, 6. Apr. 2009 (CEST)
- Danke für diese ausführliche Antwort. Ich werde mir das mal in Ruhe ansehen. Aber lapidare Angaben wie "their claims are void" oder "Uns interessiert hier nur das Urheberrecht" erklären den Sachverhalt kaum. Wenn solche Anfragen öfter kommen, sollte man überlegen, ob die Rechtslage an einer Stelle erläutert und bei Flur-/Landeskarten generell ein deutlicher Hinweis auf diese Erläuterung aufgenommen wird. Im übrigen kann ich mir kaum vorstellen, daß die Rechtslage so einfach ist und Verwendungsvorbehalte in Vermessungsgesetzen nichtig sind. Denn selbst in aktuellen Gesetzen sind sie noch vorhanden - und dem Gesetzgeber sollte solche Urteile doch bekannt sein. Und wenn solche Vorschriften gelten, kann man nicht einfach sagen, man interssiere sich nur für ein anderes Gesetz/Rechtsgebiet. 80.146.57.171 17:56, 6. Apr. 2009 (CEST)
- Was du dir vorstellen kannst oder nicht, ist für uns nicht maßgeblich --FrobenChristoph 00:46, 7. Apr. 2009 (CEST)
Artikel: Geschichte Tasmaniens
aus Wikipedia:Urheberrechtspatrouille:
Hallo Leute, könnte bitte jemand das Urheberrecht zu diesem Artikel prüfen. (siehe auch) Vielen Dank für die Hilfe -- Marbot 18:03, 23. Feb. 2009 (CET) Hier ist möglicherweise der bessere Ort für diese Anfrage. -- Jan Schomaker 07:57, 7. Apr. 2009 (CEST)
Verleihurkunde Marie-Juchacz-Plakette
Hallo, ich bin im Besitz der Original Verleihurkunde der Marie-Juchacz-Plakette an Prof.Dr. Friedhelm Farthmann. Die Urkunde habe ich von der Tochter von Friedhelm Farthmann erhalten. Kann ich dieses Dokument so veröffentlichen? (Aktuell zu sehen z.Z. unter Marie-Juchacz-Plakette)
Vielen Dank für Eure Hilfe
NORLU(nicht signierter Beitrag von NORLU (Diskussion | Beiträge) 11:54, 7. Apr. 2009 (CEST))
Hierher herüberkopiert von WP:URV von --Lemidi 14:43, 7. Apr. 2009 (CEST)
NASA-Bilder von fremder Webpage übernehmen?
Aufgrund dieser Info gehe ich davon aus, dass NASA-Bilder grundsätzlich hochgeladen werden können. Können damit die 3 Bilder von der Gulfnews-Homepage (Dubai früher und heute - Seiten 2, 3, 4) übernommen werden? Antworten wenn möglich bitte ohne Historiograf-Beteiligung. Danke und Grüße --Nepenthes 16:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das Wort "grundsätzlich" ist nicht richtig und stimmt nicht. NASA macht häufig Fotos zusammen mit anderen Organisationen / Instituten / Firmen, die ein Copyright haben und somit auch das gemeinsame Bild. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. -jkb- 17:51, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Hallo Nepenthes, Dein Kleingedrucktes ist eine ziemliche Frechheit. Retzepetzelewski 19:25, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, das muss wirklich nicht sein. Man kann von Histo halten was man will, aber sowas braucht´s nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:43, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Hm. Habe ich vorhin irgendwie nicht gesehen. Ja. -jkb- 19:35, 7. Apr. 2009 (CEST)
- So wie in einzelnen der Bilder die Schriften formatiert sind, stammt das von der Earth Observatory Website, du müßtest das Originalbild suchen und feststellen, ob da nicht ein Satellit eines privaten Betreibers verwendet wurde. Und im konkreten Fall waren das Landsataufnahmen, also als Werk der NASA ab nach Commons. Sinnvollerweise von der von mir genannten Webseite, weil da die Auflösung besser ist. --Matthiasb 22:01, 7. Apr. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe bei Zeitschriftentitelseiten
Erreichen diese Zeitschriftentitelseiten Schöpfungshöhe? --Concord 23:17, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Beim ersten ist lediglich der Text ein Problem, nicht aber die grafische Gestaltung. Das zweite hat gar keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:37, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Kleb so ein Zensurteil über den Text auf der rechten Seite des ersten Bildes (bis von Bischof usw dürfte noch SH-frei sein, der Block darunter ist geschützt), dann dürfte das in Ordnung gehen, so wie ich Chaddy verstehe. --Constructor 00:52, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Danke! Und wie geht das, bitte? --Concord 02:10, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Kleb so ein Zensurteil über den Text auf der rechten Seite des ersten Bildes (bis von Bischof usw dürfte noch SH-frei sein, der Block darunter ist geschützt), dann dürfte das in Ordnung gehen, so wie ich Chaddy verstehe. --Constructor 00:52, 8. Apr. 2009 (CEST)
Meines Erachtens nicht erlaubtes Bild
Datei:Lolicon comicbooks sold in Japan 001.jpg - sieht für mich wie URV aus, weil da hauptsächlich die Cover von mE urheberrechtlich geschützten Lolicons abgebildet sind. Was würdet ihr sagen, bevor ich LA stelle? --Constructor 00:49, 8. Apr. 2009 (CEST)
- PS: Dasselbe für [[Datei:Lolicon comicbooks sold in Japan 002.jpg. Andere Frage bei Datei:Xie_Yun_1993.jpg: Ist das in Deutschland auch als gemeinfrei anerkannt? Ich denke nicht... --Constructor 00:58, 8. Apr. 2009 (CEST)
Bild aus einem fremden Wiki
Tachchen,
ich habe dieses Bild in einem fremden Wiki gefunden. Das Wiki selber steht unter der GFDL, aber was ist mit dem Bild? Verwendbar in der WP oder nicht? Wenn ja, welcher Lizenzbaustein?
Dank & Gruß--Siechfred 10:15, 8. Apr. 2009 (CEST)