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Gemeinschaftsteuer (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Gemeinschaftssteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 Grundgesetz Bund und Ländern gemeinschaftlich zusteht. Zu den Gemeinschaftssteuern gehören die veranlagte Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, der Zinsabschlag und die Umsatzsteuer.

Siehe auch

Steuerverteilung