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Atommacht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Atommacht bezeichnet man einen Staat, der über Atomwaffen verfügt und zusätzlich die geeigneten Trägersysteme besitzt, um die Atomwaffen militärisch einsetzen zu können.

Atomwaffen

Staaten, die offiziell im Besitz von Atomwaffen sind:

Staaten mit ungeklärtem Status:

  • Es wird spekuliert, daß Israel seit 1967 oder 1985 im Besitz der Atombombe und möglicherweise seit 1979 im Besitz der Wasserstoffbombe ist. Eine offizielle Bestätigung erfolgte bislang nicht.
  • Nordkorea behauptet, im Besitz von Atomwaffen zu sein.
  • Bei Iran, Libyen und Taiwan mehren sich Anzeichen eines Atomwaffenprogramms.
  • Südafrika war vorübergehend im Besitz von Atomwaffen, verzichtete aber als bisher einziger Staat auf diese Waffe.

Trägersysteme

Wesentlich für eine Atommacht sind nicht nur die Atomwaffen selbst, sondern auch die zugehörigen Trägersysteme wie Flugzeuge und Raketen. Dabei unterscheidet man bei den Atommächten die so genannte Erstschlagfähigkeit und die Zweitschlagfähigkeit. Erstere ist gegeben, wenn der betreffende Staat geeignete Trägersysteme zur Verfügung hat, um das Territorium eines anderen Staates anzugreifen (Flugzeuge, Raketen). Als Zweitschlagfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit eines Staates, auch nach einem nuklearen Angriff auf das eigene Territorium nuklear zurückschlagen zu können. Nötig sind Trägersysteme, die einen nuklearen Angriff überleben. Möglich wird dies durch unterirdische Bunkeranlagen oder U-Boot-gestützte Atomwaffen, die eine genügende Überlebensfähigkeit besitzen.

Siehe auch: Atomwaffensperrvertrag, Atomwaffe, Atomkrieg, Wasserstoffbombe