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Deutscher Reisepass

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Reisepässe sind Ausweisdokumente, die von Staaten ausgegeben werden, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen.

Bundesrepublik Deutschland

Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass für deutsche Staatsbürger ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz (PaßG). Es gibt zwei Versionen: den sog. Europapass (auch kurz als "Europass" bezeichnet) sowie den sog. vorläufigen Reisepass. Auf der letzten Innenseite von Pässen ist vermerkt, dass der Reisepass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass hat eine grüne Farbe. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellers nur ein Jahr gültig. Die Reisepasskarte fehlt hier. Dieser Ausweis hat nur vorläufige Funktion. Dies hat den Grund darin, dass der Europass erst in der Bundesdruckerei (insbesondere wegen der Reisepasskarte) in Berlin hergestellt werden muss, was etwa 6-8 Wochen dauert. Der vorläufige Reisepass kann jedoch grundsätzlich sofort von der zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.

Europapass

Datei:Erika mustermann.jpg
Passkarte (Stand: 2003)

Der Europapass hat eine weinrote Umschlagsfarbe. Dieser Pass hat eine eingeheftete Plastikkarte (sog. Reisepasskarte) mit den wichtigsten persönlichen Daten des Antragstellers. Er wird seit dem 1. Januar 1988 hergestellt; zuständig ist die Bundesdruckerei. Die Passgültigkeit ist abhängig vom Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 26. Lebensjahr ist er fünf Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist, dass damit ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, verhindert werden soll. Die Ausstellungsgebühr eines nur 5 Jahre gültigen Passes ist nur halb so hoch, wie eines 10 Jahre gültigen Reisepasses.

Die Seriennummer setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • vierstellige Behördenkennzahl
  • fünfstellige laufende Nummer
  • einstellige Prüfziffer

Ab Januar 2004 ist die Prüfziffer nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden. Seit dem 1. Juli 2003 kann statt dem üblichen 32 Seiten umfassenden Reisepass, ein 48-Seiten-Pass (für Vielreisende) gegen einen Gebührenaufschlag beantragt werden. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument vom Verwaltungsbeamten kontrolliert wird. Außerdem ist ein Identitätsnachweis und ein aktuelles Passfoto nötig.

Spätestens seit 2002 werden Reisepässe auch mit Weißlichthologrammen ausgestattet.

Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten

Am 10. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union, die Pässe der Mitgliedsstaaten mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten. Als Nebeneffekt der Passausstellung werden alle zukünftigen Passinhaber sich einer (etwas vereinfachten) erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen müssen, also folgende Daten angeben:

Im maschinenlesbaren Teil des Ausweises werden sich dann mindestens folgende Informationen befinden:

In einem kontaktlosenchip (RFID-Chip) werden diese Daten sowie

gespeichert werden. Die Chipintegration soll noch 2005, die Aufnahme der Fingerabdrücke in einer zweiten Stufe im Jahre 2007 erfolgen. Als Software zum Lesen der auf dem Chip gespeicherten Information kommt (als internationale Referenzimplementierung) das im Auftrag des BSI entwickelte Golden Reader Tool zur Anwendung.

Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden vor allem von den USA gefordert. Als Druckmittel verwendet die USA unter anderem die Drohung, EU-Bürgern keine Visa-Freiheit bei der Einreise in die USA zuzugestehen. Ziel ist, dass alle USA-Einreisenden bereits in ihrem Herkunftsland biometrisch erfasst werden. Daneben müssen sich alle USA-Einreisende im Rahmen des Programms US-VISIT bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabruck und Foto unterziehen.

Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten RFID-Chips im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Daten auch ohne aktive und willentliche Handlungen des Besitzers (etwa Vorzeigen des Ausweises) verdeckt ausgelesen werden können (in etwa, wenn der Betroffene durch ein entsprechendes Tor geht (ähnlich dem Diebstahlschutz im Laden) oder sich eine Person mit einem Lesegerät auf wenige Meter Abstand zum Betroffenen bzw. seinem Reisepass nähert).

Daher wird bei den europäischen Reisepässen ein Verfahren namens Basic Access Control verwendet werden. Das Auslesen des Chips ist nur möglich, wenn zuvor die maschinenlesbare Zone des Passes optisch gelesen wurde, das Dokument also einem Beamten ausgehändigt wurde. Auslesen dürfen nur zugelassene Lesegeräte, die Kommunikation zwischen Lesegerät und Chip erfolgt verschlüsselt. Die USA wenden bei ihren Reisepässen dieses Verfahren nicht an, was von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU heftig kritisiert wird.

Es ist zu erwarten, dass die Verpflichtung zu maschinenlesbaren biometrischen Daten auch auf bundesdeutsche Personalausweise übertragen wird. Dies wird für 2007 erwartet.

Nichtelektronischer Reisepass nach 2005

Wer den elektronischen Reisepass wegen Befüchtungen bezüglich des Datenschutz oder der Sicherheit vermeiden will, kann vor Oktober 2005 noch einen (alten) Reisepass beantragen. Und für Vielreisende ist ein Reisepass mit größerer Seitenzahl erhältlich.

Dieser ist dann (abhängig vom Alter des Antragstellers) 5 oder 10 Jahre gültig, also maximal bis zum Jahr 2015.

Für Reisen in die USA ist dieser zwar nicht benutzbar. Aber zu diesem Zweck kann aber ein nachträglich beantragter Zweitpass verwendet werden, wie er unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden kann: Damit der alte Reisepass nicht ungütig gemacht wird, muß bei der Beantragung dargelegt werden, daß der zusätzliche Pass wegen gleichzeitiger Reiseabsichten in bestimmte Länder (z.B. Kombination Israel und Dubai) benötigt wird.

Kosten

Bisher betragen die Gebühren für das Ausstellen eines Reisepasses:

  • 26€ für einen Reisepass mit 10jähriger Gültigkeit
  • 13€ für einen Reisepass mit 5jähriger Gültigkeit
  • 13€ für einen vorläufigen Reisepass

Bei einer Beantragung an einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) sind zusätzlich noch Gebühren für eine Amtshandlung im Ausland nach dem Auslandskostengesetz zu entrichten.

Mit der geplanten Einführung digital gespeicherter biometrischen Daten im Reisepass wird sich im Herbst 2005 die Reisepass-Herstellung deutlich verteuern; die Kosten werden auf die Ausweis-Inhaber umgelegt werden. Der genaue Preis ist noch nicht bekannt. Erste Berichte sprechen von einer Passgebühr von 130 Euro; dies wurde von der Regierung zurückgewiesen.

Historische Eintragungen

Beruf

Bei Einführung der ersten Reisepässe in den 1950er Jahren hatte die Bundesrepublik Deutschland zwar die Passgesetzhoheit, jedoch behielten sich die Alliierten die Bestimmungen zum Reiserecht vor. Hierbei war für Deutsche, die reisen wollten, ein Visum vorgeschrieben. Für dieses musste zwingend der ausgeübte Beruf angegeben werden. Dies ist heute auch noch so bei einem beantragten Visum, jedoch steht die Berufsangabe heute nur noch im Visumsantrag selbst. Dies war jedoch der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in "den Osten", das damalige "sozialistische Ausland". Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte sie mit der Einführung neuer Pässe in den 60er Jahren (mit Verordnung vom 12.6.1967) entfallen.

"besondere Kennzeichen"

Bis 1988 war das Angabenfeld "besondere Kennzeichen" in bundesdeutschen Reisepässen enthalten. Wegen möglicher Diskriminierungen von Personen, bei denen unter den "besonderen Kennzeichen" insbesondere körperliche Merkmale aufgeführt wurden, wurden diese zuletzt durch "-" gekennzeichnet und bei der Einführung der Europass-Muster ganz weggelassen.

Schweiz

Der Schweizer Reisepass hat eine rote Farbe und ist auf der Vorderseite mit dem Schweizer Kreuz versehen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem des Europapasses. Anstelle des Geburtsortes ist jedoch der Bürgerort aufgeführt.

Siehe auch: Personalausweis, Identitätskarte

Österreich

In Österreich gibt es ebenfalls den roten EU-Reisepass. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und kann nicht verlängert werden im Gegensatz zu den alten grünen Pässen, die nur fünf Jahre galten, dafür aber einmal verlängert werden konnten.

Ungültig können Pässe auch bei Nichterkennen der Person nach dem Foto werden, sodass sich die praktische Gültigkeit bei Kindern verkürzt.

In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Im Ausland ist aber das Mitführen eines Reisepasses immer verpflichtend. Ein Nichtmitführen ist auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die so genannten Schengen-Staaten, wo beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird.

In einigen Staaten bestehen bilaterale Verträge, sodass man auch mit abgelaufenen Reisepass einreisen darf.

Ausgestellt wird er in Österreich entweder von Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften. Nachträglich geändert können im EU-Reisepass die Eintragungen von Kindern oder ein Wohnortwechsel. Für alle anderen Änderungen muss ein neuer Pass ausgestellt werden.