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Landvogt (Begriffsklärung)

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Ein Landvogt ist im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet, der Landvogtei, das er für den Landesherrn zu verwalten hat. In dessen Auftrag übt er die Vogteirechte aus: Er hat den Vorsitz im Landgericht und er muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Amtsitz des Landvogtes war eine landesherrliche Burg.

Besonders lange hielt sich die mittelalterliche Institution der Landvogtei in den beiden Markgraftümern Ober- und Niederlausitz. Im 14. Jahrhundert von den brandenburgischen Askaniern eingeführt, waren die Landvögte auch unter den böhmischen Königen (bis 1620/35) und unter den sächsischen Kurfürsten die höchsten Beamten der Landesherren. Ende des 17. Jahrhunderts verlor das Amt aber an Bedeutung und wurde zu einem bloßen Titel der sächsischen Kurprinzen (Thronfolger).

Siehe auch: Vogt, Vogtei