Ortsdurchfahrt
Die Ortsdurchfahrt ist der Abschnitt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße innerhalb einer Ortschaft für die besondere Bedingungen für die Baulast, die Unterhaltung und des Anbaues bestehen. Die Baulast und die Unterhaltung der Straße liegen hierbei oftmals nicht wie der Name vermuten läst beim Bund, dem Land oder dem Kreis sonden bei der Gemeinde. Auch gilt in diesem Abschnitten die sogenannte Anbaubeschränkung nicht. Die Ortsdurchfahrt wird nicht durch die gelben Ortseingangsschilder festgelegt sondern durch den sogenannten OD-Stein. Dieser ist ca. 50 cm hoch, gelb und hat die Form eines Dreieckprismas. Auf ihm ist die Bezeichnung der Straße und die Kilometrierung angegeben. OD-Stein und Ortseingangschild liegen zwat oftmals bicht beieinander, müssen dies aber nicht. Zudem kommte es vor, das Straßen zwar durch einen geschlossenen Ort hindurchführe, aber keine Ortdurchfahrten sind. Am bekanntesten dürften in dieser Hinsicht die in Stadtgebiet liegenden Autobahnen und Schnellstraßen sein.