Irreguläre Truppe
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Irreguläre Truppen sind bewaffnete Verbände, die typischerweise weniger hierarchisch strukturiert, weniger gut ausgerüstet sind als reguläre Truppen und nicht von staatlichen Institutionen geleitet werden.
Irreguläre Truppen unterliegen nicht den Bestimmungen des Völkerrechts.
Beispiele für irreguläre Truppen sind:
- Guerilla
- Partisanen
- Fedajin Sadam (im Irak)
- Franc-Tireurs (im Deutsch-Französischen Krieg)
- Freischaren (oder Freikorps; Italien unter Garibaldi, Deutschland in der Weimarer Republik)
- Kosaken (in Rußland)
- Fremdenlegion
Die Mitglieder der irregulären Truppen können unter gewissen Bedingungen als Kombattanten gelten und damit durch die Genfer Konvention geschützt sein.