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Indiktion

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Die Indiktion ist ein 15-jähriger Zyklus, der von Kaiser Justinian I. dem Großen 537 vermutlich aus Gründen der Steuer- und Finanzbuchhaltung endgültig festgelegt wurde. Ursprünglich hatte Kaiser Diokletian einen fünfjährigen Zyklus festgelegt, schon unter Konstantin war man 312 zum 15-Jahre-Rhythmus übergegangen. Die Jahre werden durchnummeriert als "erste Indiktion", "zweite Indiktion", ... bzw. es wird für jedes Jahr die entsprechende Römerzinszahl festgelegt: sie wächst immer von 1 bis 15, um dann wieder von vorne anzufangen. Nach der fünfzehnten Indiktion folgt also wieder die erste.

Die Rolle der Indiktionszahlen kann mit der heutigen Rolle der verschiedenfarbigen Lohnsteuerkarten für aufeinanderfolgende Jahre verglichen werden.

Es gibt verschiedene Indiktionsstile, die sich durch den Beginn des Epochenjahres unterscheiden:

  • die indictio Graeca (constantinopolitana) beginnt am 1. September; gebräuchlich vor allem im byzantinischen Reich (daher beginnt das Kirchenjahr der Orthodoxen Kirche bis heute ebenfalls am 1. September), Sizilien und der päpstlichen Kanzlei, sowie unter Friedrich II. und Heinrich VII.
  • die indictio Bedana (caesarea, constantina) beginnt am 24. September; sie war ausschließlich in England und in Frankreich sowie Italien verbreitet.
  • indictio Romana (pontificia) beginnt ihr Jahr am 25. Dezember, bzw. 1. Januar (Neujahrsindiktion) und war im Spätmittelalter am verbreitetsten; in Deutschland war sie seit dem 13. Jahrhundert vorherrschend.

Die Indiktion war im gesamten Abendland bis auf Spanien für Kalenderberechnungen zur Bestimmung des Julianischen Datums üblich; lange Zeit diente sie als Ersatz für eine feste Jahreszählung; das Reichskammergericht verwandte die Indiktion bis zu seiner Auflösung im Jahre 1806.

Der Indiktionszyklus hat allerdings keine Beziehung zur Astronomie. Um ein nach Indiktion datiertes spätantikes oder mittelalterliches Dokument zeitlich einzuordnen, braucht man in der Regel weitere Anhaltspunkte.

Siehe auch: Indiktionsjahr