Freeware
Freeware Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und weitgehend ohne Einschränkung verbreitet werden darf. Oft werden vom Autor lediglich die Verbreitung gegen Entgelt oder eine kommerzielle Nutzung der Anwendung untersagt.
(engl. "free ware": "freie Ware") bezeichnet im allgemeinen SprachgebrauchEin Autor kann nach Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. Im Fall von Freeware heißt dies, dass auf nach dem Urheberrecht bestehende Möglichkeiten verzichtet wird, z.B. Verbreitung oder Bearbeitung einschränken zu können.
Freeware ist kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Daher ist in jedem Einzelfall anhand der Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber den Anwendern gewährt.
Im Allgemeinen wird der Begriff Freeware eher für kleinere Softwareprodukte angewandt. So ist beispielsweise der Internet Explorer von Microsoft kostenlos, wird üblicherweise aber dennoch nicht als Freeware bezeichnet. Typische Freeware, bei der die Autoren diese auch als solche bezeichnen, sind oftmals kleinere Softwareprogramme einzelner Programmierer, die von diesen über ihre Homepages zum Download angeboten werden. Neben einzelnen Autoren gibt es auch Gruppen (Codinggroups), die hobbymäßig Software programmieren und diese als Freeware anbieten.
Siehe auch: Portal Freeware
Abgrenzung
- strengere Lizenzformen
- Shareware erlaubt zwar die Verbreitung einer oft eingeschränkt nutzbaren Version, ist in ihrer heutigen Form aber grundsätzlich erst nach Bezahlung nutzbar (siehe auch: SAVE)
- Donationware ist Freeware, bei der eine eventuelle Bezahlung dem Benutzer freigestellt bleibt
- freiere Lizenzformen
- Copyleft schränkt die Rechte aus freie Software nur dadurch ein, dass abgeleitete Werke gleiche Freiheiten gewähren müssen
- freie Software erlaubt den Benutzern neben einer freien Weitergabe des Programms oft, seinen Quellcode einzusehen und zu verändern
- Public Domain bedeutet den völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte (Hinweis auf die Gesetzeslage in Deutschland: siehe dort)
- orthogonale Begriffe
- Open Source wird oft synonym zu freier Software gebraucht, kann aber auch lediglich auf Quelloffenheit hinweisen