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Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft

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Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) gelten seit dem 30.06.2004 für alle Kreditinstitute in Deutschland. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Anpassungen im IT-Bereich sind in einer zweiten Stufe bis zum 31.12.2005 umzusetzen.

Ziel der MaK ist es, die Risiken der Kreditinstitute aus dem Kreditgeschäft zu begrenzen.