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Deduktiv-nomologisches Modell

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{{Doppeleintrag|Explanans]], Explanation, Erklärung und [[Explanandum|-- DaB. 14:59, 17. Okt 2004 (CEST)}}

Das Hempel-Oppenheim-Schema will die Struktur der wissenschaftlichen Erklärung im Gegensatz zum alltäglichen Gebrauch von Erklärung darstellen. Es wurde von Carl Gustav Hempel und Paul Oppenheim 1948 in "Studies in the Logic of Explanation" beschrieben und ist ebenfalls als Deduktiv-Nomologisches-Modell bekannt. Deduktiv-nomologisch ist ein Begriff aus der Wissenschaftstheorie. Eine deduktiv-nomologische Erklärung eines Sachverhaltes ist ein logisch korrektes Argument, das aus einem allgemeingültigen Gesetz (aus einer wissenschaftlichen Theorie) und einer empirischen Beobachtung das zu Erklärende (Explanandum) folgert.

Form

Es besteht aus:

Explanans

Dem Erklärenden/Explanans (lat. explanatio : die Auslegung, Erklärung, Deutung) bestehend aus:

  • einer (allgemeingültigen) Gesetzesaussage; allgemein "das Erklärende": wenn A, dann B (Beispiel: Naturgesetz)
  • einer erfüllten Bedingung (in Form eines Ereignisses/einer Tatsache), dem Antezendenz (auch Randbedingung); den Bestandteil jeder richtigen Erklärung als Gesamtheit der erklärenden Thesen: a

siehe auch: Erklärung, Explanation, Explanandum


Explanandum

und dem zu Erklärenden/Explanandum (lat. explanatio : die Erklärung, Deutende):

  • dem aus dem Erklärenden folgenden Schluss, der Konzequenz/Konklusion b

Diese Bedingungen ergeben eine potentielle Erklärung/Explikation, wenn zusätzlich die Adäquatheitsbedingungen erfüllt sind:

  • Das zu Erklärende muss deduktiv aus dem Erklärenden folgen.
  • Das Erklärende muss ein allgemeines Gesetz enthalten.
  • Das Erklärende muss empirischen Gehalt haben (Ausschluss der Formalwissenschaften).
  • Die Randbedingungen müssen beobachtbar sein.
  • Die zu erklärenden Phänomene müssen beobachtbar sein.

Eine wahre Erklärung ergibt sich bei Hinzunahme folgender Bedingung:

  • Das Gesetz muß wahr sein.
  • allgemein: das, was erklärt werden muss
  • den Bestandteil jeder richtigen Erklärung als verbale Widerspiegelung eines Objektes, das erklärt werden soll

Bedingungen für das Explanandum

Die Bedingungen für das Explanandum bezeichnen fünf Adäquatheitsbedingungen (Adäquatheitsbedingungen sind Forderungen an eine gesuchte Definition im Sinne einer Explikation, alles notwendige Bedingungen), die erfüllt werden müssen:

  1. Das Explanandum folgt logisch deduktiv aus dem Explanans.
  2. Die Menge der Sätze des Explanans und der Satz des Explanandum müssen empirisch sein.
  3. Das Explanans enthält mindestens einen gesetzlichen Satz.
  4. Der Satz des Explanandums folgt nicht schon allein aus den nicht-gesetzlichen Sätzen des Explanans.
  5. Alle Sätze des Explanans sind wahr.

siehe auch Erklärung, Explanans, Explanation

Beispiel

Explanans:

Pärmisse/Gesetz: Alle Menschen sind sterblich.
Randbedingung: Sokrates ist ein Mensch.

Explanandum:

Schluss: Also ist Sokrates sterblich.