Bewertungsausschuss
Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium in der Gesetzlichen Krankenversicherung, besetzt von Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, das ein Gebührenverzeichnis erstellt, nach dem die Vertragsärzte Leistungen zulasten der Krankenkassen abrechnen können. Neben dem Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen sieht das Gesetz auch einen Bewertungsausschuss für die zahnärztlichen Leistungen vor.
Historische Entwicklung
Die Bewertungsausschüsse für die ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen sind vom Gesetzgeber 1977 mit dem damaligen Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) errichtet worden. Ihre ursprüngliche personelle Besetzung bestand aus sieben Vertretern der Ärzte (bzw. Zahnärzte) und sieben Vertretern der Krankenkassen; auf Seiten der Krankenkassen waren die sieben sogenannten „Kassenarten“ vertreten. Zum 1. Juli 2008 sind die Bewertungsausschüsse – als Ergebnis der Gesundheitsreform von 2007 (dem sogenannten Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-WSG) – personell verkleinert worden: Anstelle der Vertreter der sieben Krankenkassenarten vertreten nun drei Vertreter des neu installierten Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassenseite; ihnen treten drei Vertreter der Ärzte (bzw. Zahnärzte) gegenüber.
Gesetzliche Grundlage
Grundlage der Bewertungsausschüsse das Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). In § 87 Abs. 1 Satz 1 ist festgelegt: Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse als Bestandteil der Bundesmantelverträge einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen. Neben der Beschlussfassung über die Bewertungsmaßstäbe (Einheitlicher Bewertungsmaßstab sowie Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) hat der Gesetzgeber den Bewertungsausschüssen weitere für die Vergütung der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte zentrale Aufgaben überantwortet. So sollen sie Beschlüsse über die Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen treffen, die die Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen. Auch treffen sie Regeln über die Honorarverteilung an die Ärzte, die die Kassenärztliche Vereinigung vornimmt.
Erweiterter Bewertungsausschuss
Da beide Seiten im Bewertungsausschuss mit gleicher Anzahl vertreten sind, können nur einvernehmliche Beschlüsse zustande kommen. Ist dies nicht möglich, wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden sowie zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert (Erweiterter Bewertungsausschuss); bis zum 30. Juni 2008 standen dem Vorsitzenden vier weitere unparteiische Mitglieder zur Seite. Die Amtszeit der Unparteiischen Mitglieder beträgt vier Jahre. Von den zwei unparteiischen Mitgliedern wird ein Mitglied von der Kassenärztlichen bzw. der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nominiert, das andere unparteiische Mitglied wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen nominiert. Auf den unparteiischen Vorsitzenden müssen sich beide Seiten hingegen einigen; gelingt eine Einigung nicht, entscheidet das Los – in diesem Falle beträgt die Amtszeit nur ein Jahr (§ 89 Abs. 3 SGB V, der wegen § 87 Abs. 4 SGB V entsprechend gilt). Im Erweiterten Bewertungsausschuss werden Entscheidungen mit der Mehrheit der Mitglieder getroffen (§ 87 Abs. 5 Satz 1 SGB V). Das heißt, dass ein Beschluss mindestens fünf Stimmen bedarf.
Wirkungen der Beschlüsse des Bewertungsausschusses
Beschlüsse des Bewertungsausschusses sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses sind bindend. Teilweise hat die Landesebene (Kassenärztliche Vereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen) die Möglichkeit, Ausgestaltungsdatails zu regeln. Das Bundesministerium für Gesundheit hat seit der Gesundheitsreform von 2007 die Möglichkeit, Beschlüsse zu beanstanden. Kommen gesetzlich vorgegebene Beschlüsse nicht zustande, kann das Ministerium eine Ersatzvornahme tätigen.
Literatur
- Karin Ziermann: Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Duncker & Humblot. Berlin 2007, ISBN 3-428-12264-X.
- Marion Wille, Erich Koch: Die Gesundheitsreform 2007. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-55715-6.
- Ulrich Orlowski, Jürgen Wasem, Dieter Best: Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG). Die wichtigsten Veränderungen für Psychotherapeuten auf einen Blick. Psychotherapeutenverlag, Heidelberg 2008, ISBN 978-3-938909-32-4.