Diskontsatz
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Banken können sich durch Verkauf von Wechseln bei der Deutschen Bundesbank kurzfristig Liquidität verschaffen. Als Preis zahlten sie dafür den Diskontsatz (als Abschlag vom Nominalwert).
Der Diskontsatz wurde von der Deutschen Bundesbank festgesetzt.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik auf die Europäischen Zentralbank (EZB) hat der Basiszinssatz den Diskontsatz abgelöst.
siehe auch: Lombardsatz, Spitzenrefinanzierungsfazilität