Infinitiv
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Infinitiv ist der lateinische Name für die ungebeugte sogenannte "Grundform" eines Verbs. Diese Festlegung des Infinitivs als "Grundform" ist allerdings sprachwissenschaftlich gesehen relativ willkürlich. Eine Reihe von Sprachen, wie etwa das Neugriechische, hat beispielsweise gar keinen Infinitiv.
Die häufigste Form des Infinitivs ist in den meisten Sprachen die ihn haben der Infinitiv Präsens Aktiv, im Deutschen an der -en Endung zu erkennen:
- Der Zeuge will aussagen (Präsens Aktiv).
Man kann den Infinitiv auch in der Zeitform des Perfekt bilden:
- Der Zeuge will die Tat beobachtet haben (Perfekt Aktiv).
Für beide Zeitformen kann man auch einen Infinitiv im Passiv bilden:
- Der Täter möchte bei der Tat nicht entdeckt werden (Präsens Passiv).
- Der Zeuge könnte zur Aussage genötigt worden sein (Perfekt Passiv).
Infinitive können auch mit zu gebildet werden:
- Der Zeuge wünscht auszusagen (Präsens Aktiv).
- Der Zeuge behauptet, die Tat beobachtet zu haben (Perfekt Aktiv).
- Der Täter hofft, bei der Tat nicht entdeckt zu werden (Präsens Passiv).
- Der Zeuge bestätigt, zur Aussage genötigt worden zu sein (Perfekt Passiv).
Siehe auch: Portal_Sprache, Konjugation (Grammatik)