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Ralf Dreier

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Ralf Dreier ( * 10. Oktober 1931 in Bad Oeynhausen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Nach dem Abitur 1952 absolvierte Dreier ein einjähriges Volontariat in der Holzindustrie und studierte dann Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und an der Universität Münster. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 1957 ab, das Zweite Juristische Staatsexamen 1963 - im selben Jahr wurde er an der Universtität Münster zum Dr. jur. promoviert. Von 1967 bis 1970 erhielt er ein Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und habilitierte 1970 ebenfalls in Münster (venia legendi: Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsphilosophie, Kirchenrecht). Ebendort war er bis 1974 als Dozent (Wissenschaftlicher Rat, außerordentlicher Professor) tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung lehrte Dreier als ordentlicher Professor für Allgemeine Rechtstheorie an der Universität Göttingen.

Werke (Auswahl)

  • Recht und Justiz im "Dritten Reich" (1989)
  • Funk-Kolleg Recht / Bd. 1 (1985)
  • Probleme der Verfassungsinterpretation (1976)
  • Juristische Vergangenheitsbewältigung (1955)