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Kurfürst

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Den Kurfürsten oblag die Wahl des deutschen Königs. Dies war nötig geworden, um Doppelwahlen durch konkurierende Interessensgruppen zu vermeiden. In ihrer klassischen Form existierten seit 1257 7 Kurfürsten:

1356 Entgültig festgelegt in diese Form in der Goldene Bulle. Die Kurfürsten kürten durch eine Wahl nach dem Mehrheitsprinzip den nächsten deutschen König, nachdem der Vorgänger verstorben war. Durch diese Prozedur der Wahlmonarchie wurde die Macht und die Unabhänigkeit der Landesfürsten im Reich gesichert, da so vom zukünftigen König umfangreiche Zugeständnisse verlangen konnten.