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Kraftfahrzeugsteuer (Österreich)

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Die Kraftfahrzeugsteuer oder richtiger motorbezogene Versicherungssteuer wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben.

Bei Motorrädern wird sie nach dem Hubraum berechnet. Die Höhe ist 0,022 Euro pro cm³.

Für alle anderen Kraftfahrzeuge ist die Steuer leistungsbezogen und berechnet sich aus Leistung − 24 kW. Dieser Wert wird mit 0,55 Euro multipliziert. Der Mindestbetrag beträgt aber 5,5 Euro/Monat. Für alle Fahrzeuge, außer PKW und Kombi gilt ein Höchstbetrag von 60 Euro/Monat.

Für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren – also hauptsächlich Ottomotoren –, die eine Erstzulassung vor 1987 haben und damit die Abgasvorschriften noch nicht erfüllen, ist ein Zuschlag von 20 % zu entrichten. Für Dieselmotoren gilt das nicht. Man erkennt diese Fahrzeuge daran, dass sie kein weißes sondern ein grünes Pickerl haben.

Wenn man die Steuer nicht jährlich entrichtet, so ist ein Zuschlag bei

  • monatlicher Zahlung von 10%
  • vierteljährlicher von 8 %
  • halbjährlicher von 6 %

zu entrichten.

Es gibt aber auch Befreiungen von der Kraftfahrzeugsteuer. Das sind folgende Fahrzeuge:

==== Link zum Steuer-Rechner (UNIQA) ==== http://www.uniqa.at/uniqa_at/cms/service/tax/Rechner_motorbezogene_Versicherungssteuer.jsp

Historisches

Die Kfz-Steuer wurde früher gestaffelt nach dem Hubraum bei allen Fahrzeugen eingehoben. Die Entrichtung erfolgte durch Kleben von Stempelmarken in der so gen. Steuerkarte. Erwerben konnte man die Stempelmarken in Tabaktrafiken. Vorerst waren die Stempelmarken für alle Abgaben einheitlich. Man musste mehrere Marken pro Monat kleben um seine Steuer genau entrichten zu können. Später wurden sie als eigene Kfz-Stempelmarken angefertigt. Damit gab es je Steuerklasse eine Marke und die Steuerkarte konnte kleiner ausgeführt werden.

Die Steuerkarte musste monatlich geklebt werden und immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Gültigkeitszeitraum einer Steuerkarte war jeweils Oktober bis September des Folgejahres. Die vollgeklebten Steuerkarten mussten beim Finanzamt abgegeben werden.

Die Steuerklassen waren gestaffelt, sodass viele Fahrzeughersteller den Hubraum der Fahrzeuge knapp unter einer oberen Grenze machten, sodass man noch in die jeweils niedrigere Steuerklasse rutschte und damit einiges an Geld sparen konnte. So kam es dass viele Fahrzeugmotoren einen Hubraum von beispielsweise 1498 cm³ hatten, da 1500 cm³ ein größerer Sprung bei der Steuer war. Außerdem wurden Fahrzeuge mit Dieselmotor um eine Stufe tiefer eingereiht.

(Die angegebenen Werte sind vom Stand 2004)

Siehe auch: Themenliste Straßenverkehr, NOVA