Zum Inhalt springen

Signaturgesetz (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Februar 2004 um 15:08 Uhr durch Andrsvoss (Diskussion | Beiträge) (typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

gMit Signaturgesetz wird das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 16. Mai 2001, BGBl. I, S. 876 bezeichnet, das am 21. Mai 2001 veröffentlicht wurde und am 22. Mai 2001 in Kraft trat.

Das Signaturgesetz hat zum Zweck, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zu schaffen. Ziel ist es, erhöhte Rechtssicherheit für den Internet basierten Geschäftsverkehr zu erhalten. Zugleich ist es Unternehmen unter bestimmten Bedingungen gestattet, Vorsteuer-Abzug auf elektronisch signierten Rechnungen geltend zu machen.

Das Signaturgesetz definiert 3 Arten von elektronischen Signaturen und deren Verwendungsmöglichkeiten:

  1. (Einfache) elektronische Signatur
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur
  3. Qualifizierte elektronische Signatur

Die "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) ist die zuständige Bundesbehörde, die über die Einhaltung und Prüfung der Vorschriften wacht.