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Einzelunternehmen (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Einzelunternehmen bezeichnet man eine Unternehmung eines voll haftenden Einzelkaufmanns. Die Verfügungsgewalt liegt bei einer Person, die mit dem Unternehmen besonders stark verbunden ist (der Unternehmer im eigentlichen Wortsinn).

Die rechtlichen Grundlagen findet man in den §§ 1 - 104 HGB.

Des weiteren ist man als kleingewerbetreibender Einzelunternehmer nicht verpflichtet sich ins Handelsregister einzutragen; tut man es doch, übernimmt man alle Rechte und Pflichten der Kaufleute.

Vor allem in Finanzamtskreisen wird das Einzelunternehmen auch Einzelfirma genannt. Die neueste Form des Einzelunternehmens ist die anfangs staatlich geförderte Ich-AG.

Vorteile bei einer Unternehmensgründung:

  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich
  • Sie müssen Ihre Gewinne nicht teilen
  • Sie haben größtmöglichen Gestaltungsspielraum
  • Sie können als sogenannter Kleingewerbetreibender beginnen
  • Sie haben keine Gründungsvorschriften zu beachten
  • Sie haben nur minimale Gründungskosten, da notarielle Vorschriften entfallen
  • Sie können sich rascher veränderten Marktbedingungen anpassen

Nachteile:

  • Auf Ihnen lastet die gesamte Verantwortung für die Geschicke der Firma, was u.U. zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führen kann
  • Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) unbeschränkt
  • Die Erweiterung Ihrer Kapitalbasis richtet sich nur nach Ihrem eigenen Vermögen