Vertrag von Soldin (1309)
Im Vertrag von Soldin vom 13. September 1309 erwarb der Deutsche Orden Pommerellen mit Danzig von Waldemar, Markgraf von Brandenburg, für 10.000 Silbermark brandenburgischen Gewichts.
Der Deutsche Orden war von Wladyslaw I. Ellenlang (polnisch Władisław Łokietek) gegen Zahlungsversprechungen angeworben worden, weil er ihm beim Erbfolgestreit mit Waldemar um Pommerellen und Danzig helfen sollte. Der Orden verteidigte die Burg von Danzig auch erfolgreich gegen die Askanier, Wladyslaw hielt jedoch seine Zahlungsversprechungen nicht ein. Um sich schadlos zu halten, besetzte der Orden 1308 daraufhin Danzig und das zugehörige Gebiet. Um das Land legal besetzt halten zu können, kaufte der Orden anschließend Waldemar die Rechte der brandenburgischen Markgafen an Pommerellen ab, die diese noch aus dem Vertrag von Arnswalde geltend machen konnten.[1] Die Markgrafen händigten dem Orden auch eine Urkunde aus, derzufolge ihnen der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. während eines im Dezember 1231 in Ravenna abgehaltenen Reichstags Pommerellen zu Lehen gegeben hatte.[2] Dieser Vertrag von Soldin wurde 1311 zwar von Heinrich VII. bestätigt, von Wladyslaw jedoch weiterhin angefochten.
Erst mit dem Vertrag von Kalisch (1343) erkannte der polnische Monarch Kasimir III. die umstzrittenen Gebiete als rechtmäßiges Eigentum Preußens an, nachdem der Hochmeister Dietrich von Altenburg der päpstlichen Untersuchungekommission 1339 die den Markgrafen von Brandenburg von Friedrich II. im Jahr 1231 ausgestellte Belehnungsurkunde vorgelegt hatte.
Die Marienburg wurde Sitz der Hochmeister des Deutschen Ordens bis 1456 in der Blütezeit des Ordensstaates Preußen im 14. Jahrhundert.
Einzelnachweise
- ↑ Scriptores Reres Prussicarum - Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft (T. Hirsch, M. Töppen und E. Strehlke, Hrsg.). Band I, Leipzig 1861, S. 709, Anmerkung 92.
- ↑ Scriptores Reres Prussicarum, Band I, loc. cit, S. 708-709, Anmerkung 91